Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.08



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Hauptversammlung der Beiersdorf AG am 30.04.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007, dem Bericht. Des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die Dividende wird um € 0,10 auf € 0,70 angehoben. Entsprechend der Politik von Beiersdorf wird nur rund 30 % des Jahresüberschusses ohne Sondereffekte ausgeschüttet. Auch wenn die SdK immer einen Anteil von 50 % für die Aktionäre fordert, ist dem Vorschlag zuzustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

ZUSTIMMUNG
Begründung: Dem Vorstand ist Entlastung zu erteilen. Der Vorstand hat erneut ein sehr gutes Ergebnis mit Umsatz- und Ertragssteigerung vorgelegt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

ZUSTIMMUNG
Begründung: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates ist Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat hat erneut mit seinem Rat den Vorstand unterstützt und damit zu dem sehr guten Ergebnis beigetragen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Wahl von Ernst & Young ist zuzustimmen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

ZUSTIMMUNG
Begründung: Entspricht dem Gesetz und dem heutigen Standard.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die Beschlussfassung dient der Optimierung, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten, des Konzerns.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.