Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.04.08



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Hauptversammlung der GEA Group AG am 23.04.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es findet eine Erhöhung der Dividende statt. Kritisch ist aber anzumerken, dass hier lediglich eine Ausschüttungsquote von 30 % angestrebt wird.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Vorstandes war auch im Geschäftsjahr 2007 wieder sehr erfolgreich. Die selbst gesteckten Unternehmensziele, bei Umsatz, Ebit und Gewinn wurden übertroffen.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die kontinuierliche Unternehmensentwicklung weiter erfolgreich begleitet.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen Abschlussprüfungsgesellschaft sprechen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Die in der Vergangenheit verantwortungsvoll genutzte Ermächtigung wurde auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gut genutzt und kann daher vertrauensvoll erneuert werden. Die SdK wird dieses natürlich ex post überprüfen.

TOP 7
Änderung von § 3 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine Änderung, die nach dem TUG erforderlich ist, um entsprechende Unterlagen im Wege der Datenfernübertragung öffentlich zugänglich zu machen. Dies wird auch in 2.3.2 des Corporate Governance Kodex gefordert.

TOP 8
Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Es ist nicht mehr erforderlich, dass Vorstand und Aufsichtsrat den Inhalt und die Form der Aktienurkunde und er Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine gemeinsam bestimmen. Es handelt sich um eine Globalurkunde, so dass eine Bestimmung durch den Vorstand alleine erfolgen kann.

TOP 9
Änderung von § 15 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Ein Sitzungsgeld ist grundsätzlich als aufwandsbezogene Vergütung zu begrüßen. Allerdings sollt dies unter Berücksichtigung bzw. Anrechnung auf die bisherige AR Vergütung verrechnet werde, da die Bestellung zum AR selbst keinen eigenen Aufwand bedeutet, die Teilnahme an Sitzungen hingegen schon.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird bei der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.