Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.04.08



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Hauptversammlung der Schuler Aktiengesellschaft am 10.04.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2007 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das am 30. September 2007 abgelaufene Geschäftsjahr 2006/2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bilanzgewinn sollte für Eingliederung- und Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Übernahme der Müller-Weingarten AG verwendet werden. Allerdings würde gem. § 140 Abs. 2 AktG das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre neben den mit den Vorzugsaktien verbundenen Dividendevorzug im zweiten aufeinander folgendem Jahr aufleben und in dem Zeitpunkt eintreten, indem der Versammlungsleiter das Abstimmungsergebnis zu TOP 2 festgestellt hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, relativ geräuschlos und effektiv in kurzer Zeit die Müller-Weingarten AG einzugliedern. Der Auftragseingang hat sich sehr gut entwickelt. Zudem wurde die Ergebnisprognose signifikant übertroffen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Vor allem auch im Hinblick auf die Eingliederung der Müller-Weingarten AG.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien ist beschlossen und die Erweiterung des Handlungsspielraums der Gesellschaft durch ein neues genehmigtes Kapital ist sinnvoll. Bezüglich des vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage erscheint, trotz der SdK-Forderung nach einer diesbezüglichen Begrenzung auf 25% des Grundkapitals, der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der 30% vorsieht, als tragbar.

TOP 7
Beschlussfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs und entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien wird schon seit mehreren Jahren von Aktionärsvertretern und Aktionären gefordert. Aktionäre erhalten so die vollen Rechte, u. a. auch das Stimmrecht. Allerdings erlischt für die Vorzugsaktien auch das Nachzahlungsrecht hinsichtlich in der Vergangenheit nicht gezahlter Mehrdividende, d. h. anstelle des Gewinnvorzuges und der Mehrdividende tritt die Stimmberechtigung. Steigerung der Attraktivität der Aktie.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008, über die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK steht generell Aktienoptionsprogrammen kritisch gegenüber. Im vorliegenden Fall liegt dem Beschlussvorschlag als Erfolgsziel für die Begünstigten aus dem Vorstand ein durchaus ansprechendes Ebitda zugrunde, was aber durch die zu kurze Ausübungsfrist (zwei anstatt der von der SdK geforderten drei Jahre), die fehlenden Bindung an einen Vergleichsindex resp. eine Peergroup sowie eine ebenfalls nicht vorhandene Begrenzung der aus einem derartigen Investment maximal erzielbaren Vergütung (Cap) überkompensiert wird.

TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Es sind die früheren Aufsichtratsmitglieder der Aktionäre. Alle Aufsichtratsmitglieder sind sach- und fachkundig und haben im Rahmen vertretbare weitere Aufsichtratsmandate. Aber bei den jetzt vorgeschlagenen Aufsichtratskandidaten ist die Vertretung des Streubesitzes nicht ersichtlich (Eigentümerstruktur soll sich im Aufsichtrat widerspiegeln).

TOP 10
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Müller Weingarten AG

Zustimmung
Begründung: Macht aus steuerlicher Sicht Sinn.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.