Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.04.08



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Hauptversammlung der Maxdata AG am 09. April 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAXDATA AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, der Lageberichte der MAXDATA AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Keine Zustimmung
Begründung: Die Maxdata AG befindet sich seit Jahren in einer Ergebniskrise und hat seit 2005 jährlich Verluste in zweistelliger Mio.-Höhe eingefahren. Die umfassende Neuausrichtung hat auch im Geschäftsjahr 2007 nicht zu dem erhofften Turn-around geführt, und es bleibt abzuwarten, ob dieses für 2008 gelingt und die angekündigten schwarzen Zahlen geschrieben werden. Es ist dabei aber nicht zu übersehen, dass der Vorstand außerordentlich engagiert ist, das in einer schwierigen Branche agierende Unternehmen nach vorne zu bringen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist mit seiner Unterstützung der eingeleiteten Restrukturierung, die eine Weichenstellung für mehr Absatz bringen sollte, mitverantwortlich für die existenzgefährdende Misere des Unternehmens.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Bestellung von PricewaterhouseCoopers AG zum Abschlussprüfer.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Es ist zwar grundsätzlich sinnvoll, frisches Kapital einzuholen. Die vorliegende Ermächtigung ist jedoch in puncto Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlage nicht unterstützungsfähig, da diese der Verwaltung in der vorliegenden Form zu große Gestaltungsspielräume geben würde. In diesem Kontext erscheint ein Umfang von 25% statt der vorgeschlagenen 50% des bestehenden Grundkapitals als maximal vertretbar. Für weiteren Kapitalbedarf sollte von Fall zu Fall eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals II mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Auch hier bestehen prinzipiell keine Bedenken gegen die Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen. Nicht tragbar ist aus Sicht der SdK hingegen der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss für derartige Anleihen im Volumen von bis zu 10% des bei Beschlussfassung resp. Ausübung vorhandenen Grundkapitals. Die SdK fordert grundsätzlich ein Bezugsrecht der Aktionäre.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Informationsübermittlung an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung sowie Änderung von § 4 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Dieser Beschlussvorschlag stellt eine zeitgemäße Kommunikation mit den Anteilseignern sicher.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.