Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.04.08



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Hauptversammlung der Daimler AG am 09.04.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Daimler AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt innerhalb der von der SdK in der Regel empfohlenen Spanne von 40 bis 60 % des Konzernjahresüberschusses. Angesichts der satten Liquidität und der gesunden Eigenkapitalquote bestünde auch in keiner Weise ein Grund für eine niedrigere Ausschüttung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Zu der glücklichen Scheidung von Chrysler kann herzlich gratuliert werden. Bei der Gestaltung des Timings hatte der Vorstand ausgesprochene Fortune: Nur wenig später hätte das Kapitalmarktklima den Deal nahezu unmöglich gemacht. Umsatzrendite und Absatz sind auch sehr zur Zufriedenheit der Aktionäre ausgefallen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Neben dem Vorstand trägt der Aufsichtsrat seinen Teil an der Verantwortung für die positiven Entwicklungen des vergangenen Geschäftsjahres.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Mangels konkret entgegenstehender Gründe stimmen wir zu.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich mit dem Aktienoptionsplan 2000 in eine schlimme, für die Aktionäre kostspielige Lage gebracht. Eine Ausnutzung der (hoffentlich) momentanen Tiefkurssituation könnte den negativen Effekt dieses von vorneherein falsch konstruierten und monströs ausgestatteten Programmes begrenzen. Dem will die SdK auch als Gegner des nun einmal beschlossenen und gerichtlich nicht mehr angreifbaren Aktienoptionsplanes im Interesse der Gesellschaft nicht im Wege stehen.

TOP 7
Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien

Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK ist gegen den Einsatz von Derivaten, weil dem Aktienrückkauf kein spekulativer Charakter zugrunde liegen soll. Dies ist in § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 AktG explizit ausgeführt, wonach der Handel in eigenen Aktien als Motivationsgrund ausgeschlossen ist. Gefährdungspotenziale liegen auf der Hand, etwa wenn schon leichte Verzögerungen der gesetzlichen Anforderungen an zeitnahe Transparenz einen großen Effekt haben können.

TOP 8
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Die fachliche Qualifikation der beiden Kandidaten steht außer Frage. Die Eingebundenheit in übrige Mandate lässt eine ausreichend intensive Befassung mit dem Mandat gerade noch als möglich erscheinen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Die angepeilte Vergütung ist in ihrer Höhe zwar noch vertretbar. Die Erhöhung kommt allerdings zu früh, auch wenn man bedenkt, dass die letzte, noch von Herrn Kopper veranlasste Steigerung der Bezüge gerade erst erfolgt ist. Ebenso wie bei den Vorstandsbezügen sollte auch hier die erfolgreiche Entwicklung frühestens im nächsten Jahr zu Buche schlagen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I gegen Bareinlage und Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK wendet sich gegen Vorratsbeschlüsse um ihrer selbst willen. Die gleichzeitige Vorlage von Kapitalerhöhungen und Aktienrückkäufen führt bei der SdK zur Ablehnung beider Beschlüsse. Dies trifft hier nicht den Aktienrückkauf aus den dort dargestellten Gründen, wohl aber den hier besprochenen Tagesordnungspunkt wie auch den nächsten. Auch angesichts der vorhandenen Liquidität und der Fehlgriffe der Vergangenheit wird die Schaffung von genehmigtem Kapital abgelehnt.

TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Sacheinlage und Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: siehe TOP 10.

TOP 12
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob es bei der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms in der zweiten Jahreshälfte 2007 zu Sorgfaltspflichtverletzungen oder Untreuehandlungen gekommen ist und inwiefern davon gegenwärtige oder frühere Führungskräfte profitiert haben

Keine Zustimmung
Begründung: Der Manipulationsverdacht erscheint nicht wirklich naheliegend.

TOP 13
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob im Zusammenhang mit der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Namensänderung Mittel der Gesellschaft unter Verletzung der rechtlich gebotenen Sorgfalt in sinnloser Weise vergeudet worden sind.

Keine Zustimmung
Begründung: Die Kosten für die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung lagen im einstelligen Millionenbereich. Das Vorziehen des - auch psychologischen - Neuanfanges hatte aus unserer Sicht einen höheren Wert.

TOP 14
Änderung der Satzung – Begrenzung der Anzahl weiterer Mandate für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat

Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK hält erst drei konzernfremde Mandate für zu viel.

TOP 15
Änderung der Satzung – Gesonderte Auszählung der Stimmen unterschiedlicher Aktionärsgruppen

Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag weist in die richtige Richtung. So ist etwa auch im britischen Recht die Abstimmung nach Köpfen vor der Abstimmung nach Anteilen bekannt. Im Ergebnis kann diese Regelung dazu beitragen, dass für den Kapitalmarkt schädliche unreflektierte Abstimmungen im Sinne der Verwaltung durch unengagierte institutionelle Anleger seltener werden. Auch werden sich die Hauptversammlungsteilnehmer eher ernst genommen fühlen, was auch zu begrüßen ist.

TOP 16
Änderung der Satzung – Anfertigung eines Wortprotokolls der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Eine sinnvolle Regelung, die dazu geeignet ist, die Qualität der Ausführungen der Verwaltung in manchen Fällen zu erhöhen, und außerdem Beweisschwierigkeiten beseitigt.

TOP 17
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat es pflichtwidrig unterlassen haben, nach den am 4.8.2006 getroffenen Feststellungen des Landgerichts Stuttgart zum Zusammenschluss zwischen der Daimler-Benz AG und der Chrysler Corporation, dass „dem in Kürze am 9.4.1998 ausgehandelten Umtauschverhältnis keinerlei Überprüfungen der gegenseitigen Firmen in Form von due diligences – und zwar in kaufmännischer und technischer Hinsicht – vorausgegangen waren und – vermutlich – lediglich die Börsenwerte verglichen wurden, wobei zum Börsenwert von Chrysler Corporation ein Zuschlag von annähernd 30 % vorgenommen wurde.“ „Ein solches Vorgehen stellt keinen verantwortungsvoll ausgehandelten und nachvollziehbaren Interessenausgleich zwischen den beteiligten Aktionärsgruppen dar, sondern erscheint willkürlich.“ „Somit konnte sich auch die Zustimmung einer weit überwiegenden Anzahl von Aktienstimmen nicht auf fundierte Informationen stützen.“ alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die herangezogenen Berater und Wirtschaftsprüfer geltend zu machen oder wenigstens eine adäquate Kürzung von laufenden Vergütungen oder Altersbezügen oder eine Streichung von aktienkursabhängigen Vergütungsbestandteilen durchzusetzen.

TOPs 17 bis 19:
Zustimmung
Begründung: Die aufgeworfenen Fragen – Chrysler-Deal, AOP, Schrempp-Interview – betreffen Kernpunkte der Kritik von Aktionären, auch seitens der SdK. Man hat nicht den Eindruck, dass der Aufsichtsrat auch nur in Erwägung zieht, diese Fragen unter Haftungsgesichtspunkten zu betrachten. Deswegen ist die Sonderprüfung das probate Mittel, den Aufsichtsrat an die Wahrnehmung seiner Pflichten zu erinnern.

TOP 18
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob der Aufsichtrat seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, als er im Frühjahr 2003 in der Nähe eines ausgeprägten langjährigen Tiefpunkts des Aktienmarkts 20,5 Millionen Optionen mit einem Ausübungspreis von lediglich 34,40 Euro pro Aktie an den Vorstand und weitere Führungskräfte des Unternehmens ausgegeben hat.

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 17.

TOP 19
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob der Gesellschaft Schadensersatzansprüche zustehen, die mit einem Interview des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp in der Financial Times zusammenhängen, das in den USA einer später mit 300 Millionen US-Dollar verglichene Sammelklage Vorschub geleistet hat, wovon die Gesellschaft einen nicht versicherten Anteil in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags zu tragen hatte.

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 17.

TOP 20
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, in welchem Umfang gegenwärtige oder frühere Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat Kenntnis von Vorgängen hatten, die zwischenzeitlich zu Ermittlungen verschiedener Behörden, insbesondere der US-Börsenaufsichtsbehörde und des US-Justizministeriums geführt haben, oder ob den genannten Personen ein Organisationsversagen vorzuwerfen ist, weil keine hinreichenden Vorkehrungen zur Vermeidung dieser Vorgänge getroffen wurden.

Keine Zustimmung
Begründung: Bei TOP 20 und TOP 21 handelt es sich um potentiell sehr schwerwiegende Vorgänge, die allerdings schon Gegenstand behördlicher/ gerichtlicher Ermittlungen sind oder waren. Wir halten es in einem solchen Fall für nicht sinnvoll, im Wege einer aktienrechtlichen Zweituntersuchung den möglichen Imageschaden für das Unternehmen zu vertiefen, auch, weil wir hoffen, dass an diesen Vorwürfen „nichts dran“ ist. Bei Vorliegen konkreter, in eine andere Richtung deutender Anhaltspunkte ist dieser Standpunkt zu revidieren. TOP 22 schließlich lehnen wir klar ab, weil wir diese Vorwürfe angesichts des Ausmaßes des von Prof. Schrempp herbeigeführten Schadens für zu kleinteilig halten. Wäre er ein guter Vorsitzender gewesen, hätte er sein Amt auch von Detroit aus wahrnehmen dürfen, oder eben mit Wohnsitz in München.

TOP 21
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob im Vorfeld der vom Bundesgerichtshof aufgehobenen Verurteilung des Unternehmers Gerhard Schweinle zu einer Gefängnisstrafe durch das Landgericht Stuttgart von seiten des heutigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Zetsche und verschiedenen Mitarbeitern der Gesellschaft falsche, unvollständige, irreführende oder sonst wie fehlerhafte Angaben zu einem angeblich gegenüber der Gesellschaft verwirklichten Betrugssachverhalt im Bereich der sogenannten Graumarktgeschäfte gemacht wurden, welche hausinternen Vorabklärungen diesen Angaben gegebenenfalls zugrunde lagen, wer davon und von den Graumarktgeschäften als solchen gegebenenfalls Kenntnis hatte und wer von den Graumarktgeschäften gegebenenfalls profitiert hat. Weiterhin ist zu prüfen, in welchem Umfang die Gesellschaft mittlerweile Schadensersatzzahlungen an Gerhard Schweinle geleistet hat oder zu Schadensersatz verurteilt worden ist, inwieweit diese Verurteilungen rechtskräftig sind, welche weiteren Schadensersatzansprüche noch zu befürchten oder bereits eingeklagt sind und gegenüber welchen Mitarbeitern oder Führungskräften Regressforderungen geltend gemacht werden können.

Keine Zustimmung
Begründung: siehe TOP 20.

TOP 22
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob der Aufsichtsrat die Amtsführung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp hinreichend überwacht hat, ob er ihm – insbesondere angesichts der erbrachten Leistungen - unangemessen hohe Vergütungen zugestanden hat, ob der Aufsichtrat geprüft hat, dass sämtliche Zuwendungen an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden unter den Vorstandsbezügen erfasst worden sind und ob der Aufsichtsrat bei Arbeitsverhältnissen von Familienangehörigen und Verwandten des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden die Erbringung angemessener Leistungen eingefordert und überwacht hat bzw. hat einfordern und überwachen lassen und wer gegebenenfalls damit betraut worden ist.

Keine Zustimmung
Begründung: siehe TOP 20.

TOP 23
Bestellung einer besonderen Vertreterin zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 AktG gegen gegenwärtige und ehemalige Aufsichtsratsmitglieder wegen Gewährung unangemessener Vergütungen für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp, wegen unberechtigten Verzichts auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Jürgen Schrempp und wegen unberechtigten Verzichts auf die Rückforderung unangemessener Gehaltsbestandteile

Zustimmung
Begründung: Dies liegt in der Konsequenz der unter TOP 17 gemachten Ausführungen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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