Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.03.08



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Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG am 14.03.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2007 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31.10.2007 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Ein sehr gutes Ergebnis - aufgrund der Konjunktur und der Börsenentwicklung der letzten Jahre durchaus zu erwarten - gestattet die Verdoppelung der Normaldividende auf 1,00 EURO und wiederum die Ausschüttung einer Sonderdividende von 2,50 EURO. Der Verwendung des Bilanzgewinns kann deswegen zugestimmt werden.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007

Begründung: Aufgrund des guten Ergebnisses der Gesellschaft kann der Entlastung zugestimmt werden.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007

Auch der Entlastung des Aufsichtsrates kann zugestimmt werden. Die Ablösung des -anspruchsvollen-Optionsprogramms durch verschiedene Tantiemesysteme erfordert einige kritische Nachfragen.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 / 2008

Gegen die Bestellung der KPMG bestehen keine Bedenken. Es kann zugestimmt werden.

TOP 6
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Gegen die Wahl von Herrn Dr. Kottmann sind keine Bedenken ersichtlich. Es kann zugestimmt werden .

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Trotz gewisser Bedenken gegen den Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts der Aktionäre kann unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei der DBAG als Private Equity Gesellschaft und auch aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen mit diesen Instrumenten zugestimmt werden. Trotzdem soll die Notwendigkeit dieser Art des Vorgehens hinterfragt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.