Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.02.08



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Hauptversammlung der Norddeutsche Affinerie AG am 29.02.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Norddeutschen Affinerie Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 30. September 2007, der Lageberichte der Norddeutschen Affinerie Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006/2007, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance-Berichts sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Gesellschaft hat mit +165% höchsten Jahresüberschuss in ihrer Geschichte erwirtschaftet. Ausgeschüttet werden sollen 50%, während die restlichen 50% in die Gewinnrücklagen eingestellt werden sollen und damit die Eigenkapitalbasis stärken. Die Dividende soll auf Euro 1,45 (Vorjahr 1,059 Euro) steigen. Die Dividendenrendite liegt bei 4,7%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat das beste Ergebnis in der Firmengeschichte erzielt. Die günstigen Rahmenbedingungen an den Rohstoff- und Produktmärkten wurden gut genutzt. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital betrug 30,2% (Vorjahr 16,8%). Die Übernahme des belgischen Wettbewerbers Cumerio wurde eingeleitet und damit die Internationalisierung der Gesellschaft endlich vorangetrieben. Der Kurs der Namensaktie lag am Ende des Geschäftsjahres 62,4% über dem des Vorjahres.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung
Begründung: Der 12 Mitglieder starke Aufsichtsrat hat den Gang der Geschäfte augenscheinlich effektiv laufend begleitet und überwacht; wie auch im Bericht des Aufsichtsrats ausführlich dargelegt. Im Geschäftsjahr 2006/2007 fanden 5 turnusmäßige und 5 außerordentliche (wegen der grundlegenden Bedeutung der Akquisition Cumerio SA/NV) statt. Ein ausführlicher Vergütungsbericht ist erstmalig veröffentlicht worden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Der SdK ist nichts bekannt, was gegen die erneute Wahl der KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007/2008 sprechen würde.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es sind 6 Mitglieder der Anteilseigner für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011/2012 beschließen wird, vorgeschlagen. Mit einer Ausnahme handelt es sich um einen Vorschlag zur Wiederwahl. Thomas Leysen, Brüssel, ist den Aktionären bisher weitgehend unbekannt, aber empfiehlt sich als Boardmitglied der zu übernehmenden Cumerio NV/SA und deren früherer Muttergesellschaft Umicore NV/SA.
Die SdK wird sich den zahlreich eingereichten Gegenanträgen mit deren Forderung nach Einzelabstimmung anschließen.

TOP 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Keine Zustimmung
Begründung: Dies ist der übliche Vorratsbeschluss. Die Gesellschaft braucht ihre Mittel um die geplante Cumerio NV/SA Übernahme zu bewerkstelligen. Geld für den Erwerb eigener Aktien auszugeben kann unter diesen Umständen keine Priorität sein.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausübung des bestehenden genehmigten Kapitals im Rahmen von Barkapitalerhöhungen bei börsenpreisnaher Ausgabe der neuen Aktien und die Änderung von § 4 Abs. 2 lit. c) der Satzung (genehmigtes Kapital)

Zustimmung
Begründung: Trotz eines noch vorhandenen Klärungsbedarfes hinsichtlich der jüngsten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals hat die Verwaltung dieses Instrument bisher und in der Gesamtschau verantwortungsvoll genutzt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung von § 16 der Satzung in ihrer derzeitigen Fassung, Umbenennung von § 15a der Satzung in § 16 der Satzung neuer Fassung und Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Mit dieser Satzungsänderung kehrt die Gesellschaft zukünftig wieder zu den gesetzlich vorgesehenen Mehrheitserfordernissen gemäß § 179 Abs. 2 Satz 1 AktG (3/4 Mehrheit) zurück.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.