Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.02.08



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Hauptversammlung der mediantis AG am 29.02.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts samt erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis liegt im Rahmen des Möglichen. Ansonsten sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts dafür, dass der AR seine Pflichten verletzt hätte.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Für die Größe der Gesellschaft scheint der vorgeschlagene WP angemessen zu sein.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung
Begründung: Das Geschäftsmodell wird nicht gravierend verändert, sondern bietet dem Vorstand in Zukunft mehr Möglichkeiten (Ausland etc.). Daher erscheint eine Satzungsänderung angemessen.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Das Abstimmungsverhalten wird auf der HV festgelegt.
Begründung: Das bisher Vorliegende reicht für eine Zustimmung noch nicht aus. Bei Vorlage exakter (Plan)-zahlen auf der HV Zustimmung wahrscheinlich.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Das Abstimmungsverhalten wird auf der HV festgelegt.
Begründung: Bisher erscheint ein Aktienrückkaufprogramm in der momentanen Situation keinen oder nur wenig Sinn zu machen für die Aktionäre. Eventuell besteht Gefahr, dass die Großaktionäre diese Konstruktion benutzen, um ihre Interessen durchzusetzen. Zustimmung eher unwahrscheinlich.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.