Hauptversammlung der Techem AG am 30.01.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Techem AG nebst Lagebericht und des Konzernabschlusses nebst Lagebericht zum 30. September 2007, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns der Techem AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Techem AG
Zustimmung
Begründung: Zur Stärkung des Eigenkapitals stimmt die SdK der vorgeschlagenen Thesaurierung des 2007er Gewinns zu.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand befand sich bei den Übernahmeversuchen von Hedge-Fonds und dem Finanzinvestor Macquarie zwischen Scylla und Charybdis. Die Hinwendung zu Macquarie wird als Langfristinvest begründet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Entscheidungen des Vorstands mitgetragen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Das Festhalten an PricewaterhouseCoopers AG erscheint im Hinblick auf die mögliche Übernahme der Gesellschaft durch Macquarie sinnvoll.
TOP 6
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Wiederwahl von AR Dr. Riebel erscheint, da Experte aus der Wohnungswirtschaft, sinnvoll.
TOP 7
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die zur Neuwahl anstehenden AR-Mitglieder zeigen eine Vita, die eine fachkundige Kontrolle gewährleisten kann.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Änderung des Geschäftsjahres ist im Hinblick auf Art und Organisation von Techem vertretbar.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in Hinblick auf die Ermächtigung zu Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn
Zustimmung
Begründung: Wie bei angelsächsischen Unternehmen sind Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sinnvoll.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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