Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.01.08



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Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 18.01.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2007, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006/2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird um 30 % auf € 1,30 je Aktie angehoben. Mit der Dividendenanhebung werden die Aktionäre angemessen an dem gestiegenen Jahresüberschuss beteiligt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Im erfolgreichsten Geschäftsjahr gebührt dem Vorstand Anerkennung und Entlastung, auch unter Berücksichtigung eines hohen Bußgeldes für den Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens im Bereich Elevator.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe nachgekommen. Ihm gebührt für die gute geleistete Arbeit Entlastung.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Hinweise die gegen die Wahl der KPMG sprechen.

TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in der Vergangenheit gezeigt, dass mit entsprechenden Vorratsbeschlüssen verantwortungsbewusst umgegangen wird. Dem diesjährigen Vorratsbeschuss kann daher erneut zugestimmt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Ein fairer Vorschlag im Hinblick auf die Vergütung der Mitglieder des Nominierungsausschusses.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.