Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 18.01.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2007, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006/2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird um 30 % auf € 1,30 je Aktie angehoben. Mit der Dividendenanhebung werden die Aktionäre angemessen an dem gestiegenen Jahresüberschuss beteiligt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Im erfolgreichsten Geschäftsjahr gebührt dem Vorstand Anerkennung und Entlastung, auch unter Berücksichtigung eines hohen Bußgeldes für den Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens im Bereich Elevator.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe nachgekommen. Ihm gebührt für die gute geleistete Arbeit Entlastung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Hinweise die gegen die Wahl der KPMG sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in der Vergangenheit gezeigt, dass mit entsprechenden Vorratsbeschlüssen verantwortungsbewusst umgegangen wird. Dem diesjährigen Vorratsbeschuss kann daher erneut zugestimmt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Ein fairer Vorschlag im Hinblick auf die Vergütung der Mitglieder des Nominierungsausschusses.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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