Hauptversammlung der GBH Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft am 09. Oktober 2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die
Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim sowie den
GBH-Konzern für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und
dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2006
Keine Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende ist in Anbetracht des Jahresüberschusses von knapp 175 Mio. € geradezu lächerlich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der Alleinvorstand hat zwar seine bisher so erfolgreiche Unternehmensstrategie in 2006 nicht mehr fortsetzen können, weil der Aufsichtsrat einseitig die Interessen der Großaktionäre verfolgt hat, er hat sich aber für deren Erhalt bis zuletzt eingesetzt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2006
Antrag auf Einzelentlastung - und keine Zustimmung - mit Ausnahme der Herren Dr. Weigele und Eduard Schleicher.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Verantwortung für alle Anteilseigner nicht gerecht geworden, er hat einseitig nur die Interessen der Großaktionäre - hier Verkauf deren Anteile - vertreten, er hat dabei in übler Manier die Mitglieder des Aufsichtsrates, die diesen Weg nicht mitgehen wollten, ausgebootet, er hat die Grundlage für die Zerschlagung dieses so erfolgreichen Unternehmens gelegt.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Zustimmung
Begründung: Der nach dem Rücktritt von 5 Mitgliedern des Aufsichtsrates per Gerichtsbeschluss eingesetzte und heute sich zur Wahl stellende Aufsichtsrat verfolgt weiterhin einseitig nur die Interessen des Großaktionärs. Überdies ist keine sachgerechte und faire Bewertung des Unternehmens erfolgt.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Ernst & Young bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
Grundstücks- und Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Heidenheim auf die GBH
Akquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§
327a ff. AktG
Keine Zustimmung
Begründung: Die hier angebotene Barabfindung ist keinesfalls angemessen - die Begründung wird auf der HV dargelegt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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