Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.08.07



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Hauptversammlung der KAMPA AG am 30.08.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 der KAMPA AG, des Lageberichts für die KAMPA AG und den KAMPA-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2006/2007

Keine Zustimmung
Begründung: Es ist kein Bilanzgewinn ausgewiesen für 2006, obwohl das Unternehmen ein gutes Geschäftsjahr hatte und außerdem von einem erheblichen Ertragsteuer-Guthaben profitierte. Nach der vermuteten neuen Strategie der neuen Mehrheitsaktionärin Triton (Private Equity) soll offensichtlich versucht werden, die Mittel im Unternehmen zu belassen und - wie bei der Übernahme der Mehrheit angekündigt - den Aktionären bis auf weiteres keine Dividende zu zahlen. Ziel der Mehrheitsaktionärin (per 2006 ca. 56,5% der Aktien) ist es vermutlich, das Unternehmen komplett zu übernehmen und von der Börse zu nehmen. Der Vorstand spielt dabei eine offensichtlich ausführende Rolle. Das kann nicht gebilligt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 2006 eine nicht zu durchschauende Rolle bei der Übernahme der Aktienmehrheit durch Triton gespielt. Das gilt insbesondere für den vorherigen Unternehmensgründer, Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden Wilfried Kampa. Inwieweit die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats involviert waren, ist nicht ganz klar. Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass der Aufsichtsrat als Organ des Unternehmens per Saldo eine nicht zu billigende Rolle gespielt hat.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Gegen das Tätigwerden der neuen Abschlussprüferin PwC bestehen keine Bedenken. Ein Wechsel wird grundsätzlich befürwortet.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Möglichkeit der Kommunikation mit den Aktionären per Datenfernübertragung ist sinnvoll, zeitgemäß und praktisch. Sie wird derzeit von allen namhaften Unternehmen ermöglicht.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird bei der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.