Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.07.07



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Hauptversammlung der BBS Kraftfahrzeugtechnik AG am 27.07.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Bericht des Vorstands und des Insolvenzverwalters Dr. Jobst Wellensiek, Heidelberg, über die Lage der Gesellschaft und das voraussichtliche Konzept für die Fortführung des Unternehmens der Gesellschaft.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Keine Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes kann nicht zugestimmt werden, da er die ihm übertragenen Aufgaben nicht angemessen wahrgenommen hat. Der Vorstand trägt in erster Linie die Verantwortung für den Verlust des Eigenkapitals. Insbesondere hat er es versäumt, die notwendigen Preiserhöhungen durchzusetzen. Dies ist neben den massiven Qualitätsproblemen einer der wesentlichen Gründe, die zu den extrem sinkenden Margen und damit zu einem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals führten. Preisdruck und Rahmenverträge sind durchaus gängige Praxis im Bereich Automotive, denen mit geeigneten Mitteln zu begegnen ist. Der Vorstand hat gerade durch sein Verhalten gezeigt, dass er weder in der Lage war - mit heute selbstverständlichen Instrumenten des Controllings als Frühwarnsystem - das Vermögen der Kapitalanleger zu verwalten und zu mehren. Der vorhandenen Führung ist es nicht gelungen, das Unternehmen finanziell erfolgreich zu führen, es wurde auch deutlich, dass man die technologischen Prozesse nicht im Griff hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Keine Zustimmung
Begründung: Die Entlastung des Aufsichtsrates kann nicht erteilt werden. Der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Kontrollen nicht vollständig, nicht konsequent und vor allem nicht zielorientiert umgesetzt. Er hat insbesondere nicht erkannt, dass der amtierende Vorstand zu den notwendigen gravierenden Maßnahmen nicht in der Lage war und trägt somit eine erhebliche Mitverantwortung an der Vermögensvernichtung.

TOP 5
Wahl eines Anteilseigner-Vertreters in den Aufsichtsrat

Herr Dr. Walter Döring berät seit geraumer Zeit über die REM AG die BBS Kraftfahrzeugtechnik. Daher besteht in seiner Person die Gefahr der Interessenkollision. Zudem ist nicht erkennbar, dass und ob diese Beratung zu positiven Wirkungen für das Unternehmen geführt hat. Die Wahl von Herrn Dr. Walter Döring kann daher nicht unterstützt werden.

Eine endgültige Entscheidung zu allen Punkten der Tagesordnung wird in der Hauptversammlung getroffen.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.