Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.06.07



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Hauptversammlung der Kali Chemie AG am 29.06.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und der entsprechenden Lageberichte für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

Keine Zustimmung. Der Alleinvorstand der Kali Chemie ist gleichzeitig Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters Solvay und hat den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gekündigt. Die Kali Chemie ist als profitables Unternehmen mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gebunden worden. Wie wir in den letzten Jahren stets bemängelt haben, sind die produktiven und profitablen Teile der Kali Chemie Stück für Stück entnommen worden und verblieben ist eine augenscheinlich unprofitable Gesellschaft. Dies ist gegenüber den Minderheitsaktionären unfair.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

Keine Zustimmung – siehe TOP 2 – da der Aufsichtsrat, der ja Vertreter aller Aktionäre sein soll, den Vorstand nicht davon abgehalten hat, dieses unfaire Vorgehen zu Lasten der Minderheitsaktionäre tatsächlich umzusetzen.

TOP 4
Änderung der Satzung § 7 Abs. 3 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderung der Satzung zu beschließen: § 7 Abs. 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst: (3) Auch kann der Aufsichtsrat dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern des Vorstands die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Zustimmung – die bisherige Regelung „(3) Auch kann der Aufsichtsrat dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern des Vorstands für die Vertretung der Gesellschaft Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.\" wird nur auf die jetzige Konstellation (Alleinvorstand der Kali Chemie ist auch Geschäftsführer des Mehrheitsaktionärs Solvay) konkretisiert

TOP 5
Änderung der Satzung § 15 Abs. 2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderung der Satzung zu beschließen: § 15 Abs. 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst: (2) Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus, welcher sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen hat.

Zustimmung – die Änderung setzt nur geltendes Recht in die Satzung um

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Hannover, Georgstrasse 52, zu wählen.

Zustimmung – es gibt keinen ersichtlichen Grund, der Wahl von Deloitta & Touche nicht zuzustimmen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.