Hauptversammlung der INDUS Holding AG am 03.07.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 mit dem Bericht
des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt aufgrund der Ansparungen der
Vorjahre über ausreichend liquide Mittel, um eine Ausschüttung vorzunehmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2006
Keine Zustimmung
Begründung: Indus hat 87 Mio. EUR abgeschrieben, d.h. mehr als 10% auf die Finanzanlagen der AG;
Indus nennt nicht die dazugehörigen Beteiligungen und deren operativen Probleme. Gesellschaft ist nicht transparent.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Keine Zustimmung
Begründung: Der AR übt die Kontrolle nicht wirksam aus; er duldet und
fördert die Intransparenz.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: sofern diese auch eingezogen werden; Indus erscheint
aufgrund zu vermutender stiller Reserven unterbewertet.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Keine Zustimmung
Begründung: Der Prüfer prüft bereits seit vielen Jahren, damit wächst die Gefahr mangelnder Unabhängigkeit. Ein Wechsel wäre wünschenswert.
TOP 7
Satzungsänderungen zur Nutzung der elektronischen Medien
Zustimmung
Begründung: gesetzliche Erfordernisse.
TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Keine Zustimmung
Begründung: Da die bisherigen AR - Mitglieder mit ihrer Neuwahl de facto nur bestätigt werden sollen, aber schon bislang nicht für die notwendige Transparenz im Interesse der Aktionäre gesorgt haben, stimmt die SdK nicht zu.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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