Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.06.07



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Hauptversammlung der Beate Uhse AG am 25. Juni 2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Beate Uhse AG mit dem Bericht des Aufsichtsrates, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2005

Keine Beschlussfassung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinnes

Zustimmung

Begründung: Der Ausschüttung einer Dividende von 0,10 € pro Stückaktie wird zugestimmt.

TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Trotz widriger Umstände ist es dem Vorstand gelungen, in 2006 einen Gewinn zu erwirtschaften. Einer Entlastung des Vorstandes steht aus diesem Grund nichts im Wege.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006

Die Entlastung des Aufsichtsrates wird von der Beantwortung der Aktionärsfragen auf der Hauptversammlung abhängig gemacht. Zu TOP 4 wird Einzelentlastung des Aufsichtsrats beantragt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Gegen die Wahl der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb von Aktien der Beate Uhse Aktiengesellschaft durch die Gesellschaft.

Keine Zustimmung
Begründung: Die Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 89,3 Mio. Euro übersteigen das Eigenkapital um ca. 5 Mio. Euro. Es wäre sinnvoller das Kapital zum vorrangigen Abbau der Bankverbindlichkeiten bzw. der Schuldscheinverschreibungen einzusetzen, statt eigene Aktien erwerben zu wollen. Im Übrigen hat die Beate Uhse AG bereits in den zurückliegenden Jahren eigene Aktien zurückgekauft.

TOP 7
Satzungsänderung Einladungsfristen, Entsprechend der geänderten Vorschriften des § 123 AktG

Zustimmung zu dieser Satzungsänderung

TOP 8
Neuwahlen Aufsichtsrat

Enthaltung
Bei der Besetzung des Aufsichtsrates durch die Großaktionäre werden die Minderheitsaktionäre nicht hinreichend berücksichtigt. Es wäre begrüßenswert, wenn die Minderheitsaktionäre mit einem Aufsichtsratsmitglied aus ihren Reihen vertreten wären.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem elektronischen Versand von Informationen an die Aktionäre im Sinne des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und Änderung der Satzung zur Anpassung an die neue Rechtslage.

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die sinnvolle Möglichkeit, Aktionären auch auf elektronischem Wege Informationen übermitteln zu können.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.