Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.07



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Hauptversammlung der Salzgitter AG am 23.05.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter AG und des Konzernabschlusses zum 31.12.2006 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches und dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Zustimmung
Begründung: Der Konzern-Jahresüberschuss hat den Rekordwert von 1.509.558 T€ (Vj. 841.995 T€) erreicht. Durch Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 1.388.760 T€ verbleibt ein Bilanzgewinn der Salzgitter AG von 126.500 T€. Hiervon sollen 126.436.800,00 EURO zur Ausschüttung an die Aktionäre gelangen und 63.200,00 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von unter 10% des Konzern-Überschusses. Bereits im Jahr 2005 hatte die entsprechende Ausschüttungsquote trotz glänzender Ergebnisse nur eine ähnliche Größenordnung. Die SdK betrachtet eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60% für angemessen und fordert eine ergebnisorientierte Dividende. Die SdK anerkennt, dass im Gj. 2006 gute Arbeit geleistet wurde, wodurch das Ergebnis je Aktie auf 26,50 € (Vj. 14,09 €) stieg und die Verzinsung des eingesetzten Kapitals sich auf 47,8% (Vj. 38,9%) erhöhte und auch das Eigenkapital des Konzerns um 72% stieg. Allerdings lässt die Salzgitter AG ihre Aktionäre erneut nicht an den Erfolgen in angemessener Weise teilhaben. Die SdK wird daher dem Bilanz-Verwendungsvorschlag nicht zustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Auch wenn die SdK die Dividendenpolitik kritisch sieht ist dem Vorstand zu attestieren, dass sehr gute Arbeit geleistet wurde in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Der vorgeschlagenen Entlastung wird zugestimmt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Gleiches gilt für den Aufsichtsrat. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und ihn beratend begleitet. In 4 ordentlichen Sitzungen wurde die aktuelle Lage und Entwicklung des Konzerns beraten. Die durchschnittliche Präsenzquote der Aufsichtsratsmitglieder lag bei über 90%. Der vorgeschlagenen Entlastung wird zugestimmt, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, wenn hinsichtlich der Ausschüttungspolitik die Interessen der Aktionäre besser gewahrt worden wären.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der SdK ist nichts bekannt, was gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 sprechen würde.

TOP 6
Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Der SdK ist nichts bekannt, was gegen die 2 Kandidaten zur Nachwahl in den Aufsichtsrat als Arbeitnehmervertreter bzw. als Vertreter der Anteilseigner sprechen würde.

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Einziehung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem, jedes Jahr wiederkehrenden, Vorschlag zu, da das Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügt und auch ansonsten die Steigerung des Unternehmenswertes etwa durch Investitionen im Fokus hat.

TOP 8
Ermächtigung zur Erhöhung des Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2007)

Keine Zustimmung
Begründung: Unter Aufhebung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26.Mai 2004 soll der Vorstand nunmehr in der Zeit bis zum 22.Mai 2012 ermächtigt werden, dass Kapital nicht wie bisher um 35% zu erhöhen, sondern nunmehr bis auf 40% zu gehen. Es handelt sich hierbei um einen Vorratsbeschluss, der stets die Gefahr der Verwässerung für die Alteigentümer birgt und wodurch die Verwaltung die Anteilseignerstruktur aktiv beeinflussen kann. Die SdK hält eine Größenordnung von maximal 25% für angemessen. Beim Erwerb größerer Objekte ist eher eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

TOP 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- /Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, bedingte Erhöhung des Kapitals und entsprechende Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2007)

Keine Zustimmung
Begründung: Hier soll ebenfalls eine Ermächtigung vom 26.Mai 2004 ersetzt werden. Der Vorschlag führt zu Verwässerung bei den Altaktionären, wenn ihnen kein Bezugsrecht gewährt wird.

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung (Bekanntmachungen)

Zustimmung
Begründung: Zustimmung zur Möglichkeit den Aktionären der Gesellschaft bei Bedarf Informationen elektronisch zu übermitteln.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.