Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.07



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Hauptversammlung der Tipp24 AG am 24.05.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Tipp24 AG zum 31. Dezember 2006, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich!

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Auch wenn die SdK grundsätzlich die Auffassung vertritt, ein Unternehmen sollte mindestens die Hälfte seines Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre auskehren, ist die SdK in diesem Fall angesichts der momentan großen regulatorischen Unsicherheiten in den für den Konzern relevanten Teilen des Glücksspielmarktes mit der Thesaurierung einverstanden, um der Verwaltung ausreichende Handlungsspielräume zu belassen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat unter schwierigen regulatorischen bzw. politischen Bedingungen sehr gute Arbeit geleistet und Kundenzahl, Transaktionsvolumen, Umsatz und Ergebnis signifikant gesteigert.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seiner Kontrollfunktion nachgekommen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde, sowie über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem Standard-Vorratsbeschluss wiederum zu. Der laufende Aktienrückkauf zeugt dabei nach Auffassung der SdK vom geforderten verantwortungsvollen Umgang der Verwaltung mit diesem Instrument. Die bisher erworbenen Aktien sollten eingezogen werden.

TOP 7: Beschlussfassung über eine Änderung in § 3 der Satzung zur Anpassung an das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Zustimmung
Begründung: Diese Satzungsänderung ist rein abwicklungstechnischer Natur.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.