Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.07



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Hauptversammlung der GBWAG Bayerische Wohnungsbau AG am 04. Mai 2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns kann zugestimmt werden. Die Ausschüttung beträgt wie im Vorjahr € 0,40 je Aktie und damit fast 60% des Bilanzgewinns.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Der Jahresüberschuss konnte um 40% auf EUR 9,3 Mio. erhöht werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Wir glauben, dass der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist und können keine Verfehlung feststellen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Wir stellen weder durch die Kapitalerhöhung noch durch die Satzungsänderung wesentliche Nachteile für die Minderheitsaktionäre fest .

TOP 6 Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals

Siehe TOP 5

TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung

Siehe TOP 5

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Siehe TOP 5

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

Keine Zustimmung
Begründung: Der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II unter Bezugsrechtsausschluss können wir nicht zustimmen, da zu befürchten ist, dass dieses zugunsten der Hauptaktionäre ausgeübt wird. Die SdK setzt sich außerdem für ein generelles Bezugsrecht der freien Aktionäre ein.

TOP 10 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Wir stimmen zu, die Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wie im Vorjahr zum Abschlussprüfer zu bestellen.

TOP 11 Wahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Die AG hat im Berichtsjahr ein, im Verhältnis zur Größe der AG, riesiges Immobilienportfolio vom Hauptaktionär erworben. Wir sehen diese, vom Aufsichtsrat unterstützte, Entscheidung sehr kritisch. Um sicherzustellen, dass die Interessen der Minderheitsaktionäre gewahrt bleiben, sind wir der Meinung, dass der Aufsichtsrat in Zukunft mit mindestens einem Vertreter der Minderheitsaktionäre besetzt sein sollte.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.