Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.04.07



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der DaimlerChrysler AG am 04.04.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die DaimlerChrysler AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

JA. Der Vorschlag der Verwaltung ist sinnvoll, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Dividendenkontinuität. Für eine Erhöhung war angesichts des aktuellen Restrukturierungsbedarfs bei Chrysler gewiss kein Raum.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

JA. Auf der einen Seite wird immer noch – knapp – Substanz vernichtet, und die Umsatzrendite liegt sogar bei der Mercedes Car Group noch deutlich unter dem selbst formulierten Anspruchsniveau. Auf der anderen Seite bewegt sich der Tanker in die richtige Richtung. Das Vorstandsvorsitzende adressiert die Probleme – anders als sein Vorgänger – deutlich, räumt Fehleinschätzungen ein und arbeitet bei der Lösung ohne Denkverbote. Aus diesem Grund ist die Entlastung – wenn auch ohne jeden Enthusiasmus – zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

NEIN. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden ist auch auf seiner letzten Hauptversammlung die verheerende Wirkung seiner inhaltlichen wie personellen Fehlentscheidungen der Vergangenheit vorzuhalten. Gerade im letzten Jahr wurde die fortwirkende Kraft seines wertvernichtenden Waltens noch einmal sehr deutlich. Zum guten Schluss ist deswegen noch einmal eine rote Karte für Herrn Kopper sowie die anderen Aufsichtsratsmitglieder geboten. Im Detail ergibt die Betrachtung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, dass einige von ihnen zu viele Mandate innehaben – ein weiterer Grund für die Nichtentlastung.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

JA. Mangels konkret entgegenstehender Gründe stimmen wir zu.

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

NEIN. Ein Standardpunkt, der hier noch die Besonderheit hat, dass DaimlerChrysler auf diese Weise den Verpflichtungen aus seinen monströsen Aktienoptionsplänen – von der SdK bekanntlich erfolglos gerichtlich angegriffen – nachkommen möchte. Wir stimmen in konsequenterweise dagegen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Börsig

NEIN. Herrn Prof. Dr. Börsigs Qualifikation ziehen wir nicht in Zweifel, allerdings erlaubt bei abstrakter Betrachtung die Zahl der von ihm bereits gehaltenen Aufsichtsratsmandate (Deutsche Bank (Vorsitz), Deutsche Lufthansa, Linde, Heidelberger Druckmaschinen) eine ausreichend intensive Befassung mit diesem neuen Mandat nicht.

TOP 8 Satzungsänderung TUG: Übermittlung auch durch elektronische Medien

JA. Zeitgemäßer Vorschlag, der Kosten spart.

TOP 9 Änderung der Satzung – Namensänderung

NEIN. Der Antrag soll den Vorstand bezüglich der möglichen Ausgliederung von Chrysler unter Zeitdruck setzen. Das ist aus verhandlungstaktischen Gründen nicht sinnvoll.

TOP 10 Änderung der Satzung – Bestimmung des Ortes der Hauptversammlung

NEIN. Angesichts der internationalen Bedeutung des Unternehmens und der – von der Verwaltung vorgetragenen – geringeren Kosten einer HV in Berlin ist der Antrag abzulehnen.

TOP 11 Änderung der Satzung – Wahl des Sitzungsleiters der Hauptversammlung

JA. Der Antrag stärkt die Rechte der anwesenden und vertretenen Aktionäre.

TOP 12 Änderung der Satzung – Altersbegrenzung für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat

NEIN. Die vorgeschlagenen Altersgrenzen halten wir für zu niedrig.

TOP 13 Änderung der Satzung – Begrenzung der Anzahl weiterer AR-Mandate für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat

JA. Der Antrag berücksichtigt in sachgerechter Weise den deutlich überproportionalen Aufwand für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat oder Vorstand eines DAX-30-Unternehmens.

TOP 14 Änderung der Satzung – Äußerungsrecht der Aktionäre

NEIN. Die vorgeschlagene Regelung ist für eine Satzung viel zu einzelfallbezogen.

TOP 15 Änderung der Satzung – Gesonderte Auszählung der Stimmen unterschiedlicher Aktionärsgruppen

JA. Der Vorschlag weist in die richtige Richtung. So ist etwa auch im britischen Recht die Abstimmung nach Köpfen vor der Abstimmung nach Anteilen bekannt. Im Ergebnis kann diese Regelung dazu beitragen, dass für den Kapitalmarkt schädliche unreflektierte Abstimmungen im Sinne der Verwaltung durch unengagierte institutionelle Anleger seltener werden. Auch werden sich die Hauptversammlungsteilnehmer eher ernstgenommen fühlen, was ebenfalls zu begrüßen ist.

TOP 16 Änderung der Satzung – Anfertigung eines Wortprotokolls der Hauptversammlung

JA. Eine – auch vor dem Hintergrund der Vorgänge bei der Deutschen Bank – sinnvolle Regelung, die dazu geeignet ist, die Qualität der Ausführungen der Verwaltung in manchen Fällen zu erhöhen, und die darüber hinaus Beweisschwierigkeiten beseitigt.

TOP 17 Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE)

NEIN. Ein in der Zielrichtung sinnvoller Vorschlag. Allerdings halten wir angesichts der Komplexität und der taktischen Aspekte eines solchen Vorhabens die im Antrag genannte Zeitbegrenzung für nicht sinnvoll und lehnen deswegen den Antrag ab.

TOP 18 – TOP 20 Sonderprüfungen

JEWEILS JA. Die aufgeworfenen Fragen – Chrysler-Deal, AOP, Interview Schrempp – betreffen Kernpunkte der Kritik von Aktionären, auch seitens der SdK. Man hat nicht den Eindruck, dass der Aufsichtsrat auch nur in Erwägung zieht, diese Fragen unter Haftungsgesichtspunkten zu betrachten. Deswegen ist die Sonderprüfung das probate Mittel, den Aufsichtsrat an die Wahrnehmung seiner Pflichten zu erinnern.

TOP 21 – Top 23 Sonderprüfungen

JEWEILS NEIN. Bei TOP 21 und TOP 22 handelt es sich um potentiell sehr schwerwiegende Vorgänge, die allerdings schon Gegenstand behördlicher/ gerichtlicher Ermittlungen sind oder waren. Wir halten es in einem solchen Fall für nicht sinnvoll, im Wege einer aktienrechtlichen Zweituntersuchung den möglichen Imageschaden für das Unternehmen zu vertiefen, auch, weil wir hoffen, dass an diesen Vorwürfen „nichts dran“ ist. Bei Vorliegen konkreter, in eine andere Richtung deutender Anhaltspunkte ist dieser Standpunkt zu revidieren. TOP 23 schließlich lehnen wir klar ab, weil wir diese Vorwürfe angesichts des Ausmaßes des von Prof. Schrempp herbeigeführten Schadens für zu kleinteilig halten. Wäre er ein guter Vorsitzender gewesen, hätte er sein Amt auch von Detroit aus wahrnehmen dürfen, oder eben mit Wohnsitz in München.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.