Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 28.02.07



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a.o. Hauptversammlung der Dorint AG am 28.02.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Anzeige des Vorstands an die Hauptversammlung über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Dorint Aktiengesellschaft gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz

Zur Verlustanzeige gem. § 92 (1) AktG ist eine Abstimmung nicht erforderlich.

TOP 2 Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Dorint Aktiengesellschaft, des Dorint-Konzerns und der Dorint-Gruppe sowie Darstellung des Sanierungskonzepts und der wesentlichen Einzelschritte

Nach den vorliegenden Informationen bedürfen weder das Sanierungskonzept noch Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Zustimmung der Aktionäre; dies wird nach Darlegung weiterer Einzelheiten auf der Hauptversammlung zu prüfen sein. Unter diesem Vorbehalt ist eine Abstimmung nicht erforderlich.

TOP 3 Beschlussfassung über eine weitere Barkapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

Auch nach der letzten Kapitalerhöhung ist Dorint auf die Zufuhr neuen (Grund) Kapitals angewiesen. Dem Vorschlag zur Kapitalerhöhung kann zugestimmt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

Die Gesellschaft muss, insbesondere im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen, flexibel auf (weiteren) Kapitalbedarf reagieren können. Dem Vorschlag zur Schaffung eines genehmigten Kapitals kann zugestimmt werden.

TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des bestehenden Betriebsführungsvertrags (Managementvertrags) zwischen der Dorint Aktiengesellschaft, mit Sitz in Mönchengladbach, und der ACCOR Hotellerie Deutschland GmbH, München

15 Hotels, die bislang im Rahmen eines Managementvertrages von einem ACCOR-Unternehmen bewirtschaftet werden, sollen an einer (Dorint-) fremde Gesellschaft übertragen werden. Der Managementvertrag ist entsprechend anzupassen. Dem Vorschlag ist zuzustimmen.

TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Die Änderung des Firmennamens ist sachgerecht, nachdem Hotels unter dem Namen „Dorint“ in Zukunft von einer Dorint-fremden Gesellschaft betrieben werden sollen (Teil des Sanierungskonzeptes). Dem Vorschlag kann zugestimmt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.