Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 02.03.07



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der mediantis AG am 02.03.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/ 2006

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte das Unternehmen trotz eines Umsatzanstieges ein negatives operatives Ergebnis (EBIT). Als Begründung hierfür werden im Lagebericht seitens des Vorstandes der im vergangenen Jahr angefallene Umzugaufwand, höhere Marketingaufwendungen sowie die erhöhten Abschreibungen auf die Wertpapieranleihen aufgeführt. Einzig das Finanzergebnis verhalf der Gesellschaft unterm Strich zu einem leichten positiven Endergebnis. Es ist jedoch zu hinterfragen, ob es für das Unternehmen –trotz des Sprunges in die schwarzen Zahlen mittels des Finanzergebnis- nicht sinnvoller wäre, dass zumindest ein Teil des in Anleihen angelegten Vermögens in operative Bereiche zu investieren und damit das Unternehmen nach vorne zu bringen. Der Vorstand sollte in der kommenden Zeit den Aktionären eine eindeutige Strategie aufzeigen. Die finanziellen Mittel lassen dazu alle Mittel offen. Angesichts der soliden bilanziellen Situation und der operativ positiven Möglichkeiten kann der Vorstand entlastet werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/ 2006

Der Aufsichtsrat ist soweit erkennbar seinen Pflichten nachgekommen und kann daher für das abgelaufene Geschäftsjahr entlastet werden.

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/ 2007

Gegen die Wahl des SFI Treuconsult GMbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.

TOP 5 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und der Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Aktien als Akquisitionswährung genutzt werden sollen, ist der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zuzustimmen, da wie unter Punkt zwei aufgeführt eine Erweiterung der Geschäftsbereiche für die Aktionäre durchaus sinnvoll sein kann.

TOP 6 Beschlussfassung gemäß § 30b Abs. 3 Nr. lit. a) WpHG über die Zustimmung zur Informationsübermittlung an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung

Gegen diese Beschlussfassung liegen keinerlei Bedenken vor.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.