Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.01.07



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 19.01.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2006 mit dem Lagebericht der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005/2006 und dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Dividendenerhöhung auf 1,00 € erfolgt zwar nicht im gleichen prozentualen Verhältnis wie der Gewinnanstieg, ist aber im Rahmen des erfolgten Kursanstiegs im Jahr 2006 insgesamt akzeptabel. Zustimmung zur Beschlussfassung.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand hat insgesamt ein sehr gutes Ergebnis präsentiert und die notwendigen Maßnahmen im Bereich Automotiv eingeleitet.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Wir empfehlen die Entlastung des Aufsichtsrates bei diesem hervorragenden Geschäftsjahr. Zustimmung zur Beschlussfassung.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Für die Wahl des Abschlussprüfers KPMG bestehen keine Bedenken. Zustimmung zur Beschlussfassung.

TOP 6 Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Entspricht den gesetzlichen Bestimmung und ist insofern zuzustimmen. Zustimmung zur Beschlussfassung.

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

Bei den aktuellen Aktienkursen handelt es sich um die Genehmigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Kapital um mehr als € 6 Mrd. zu erhöhen. Auch bei dem anspruchsvollen Investitionsprogramm der kommenden Jahre, sowohl in Brasilien wie auch im Naftaraum, erreicht dieses genehmigte Kapital eine Größenordnung, bei dem der Aktionärskreis erneut auf den kommenden Hauptversammlungen gefragt werden könnte. Sollte der Vorstand bereit sein, die Größenordnung zu halbieren, würden wir zustimmen. Ansonsten werden wir uns enthalten und empfehlen unseren Aktionären uns entsprechende Weisungen zu erteilen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 der Satzung (Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer des Aufsichtsrats)

Das Recht von Großaktionären, eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat zu entsenden, ähnelt in fataler Weise dem Institut der „goldenen Aktie“ in anderen Ländern, das bekanntlich unter EU-Recht zunehmend als fragwürdig kritisiert wird. Mit dem Entsenderecht werden zwei Klassen von Aktionären und auch zwei Klassen von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner geschaffen. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit aller Aktionärsstimmen sollten nach Auffassung der SdK alle Aufsichtsmitglieder der Anteilseignervertreter stets durch die Hauptversammlung gewählt werden. Das satzungsmäßige Entsenderecht durch die Stiftung, die inzwischen über 25,1% der Aktien bei ThyssenKrupp verfügt, führt hingegen zu einer faktischen Beschneidung der Rechte von rund drei Viertel des Kapitals. Dieser Selbstentmündigung werden wir nicht zustimmen. Als Schutz gegen Übernahmen ist eine solche Satzungskonstruktion zudem überflüssig, da ohnehin insgesamt ca. 30% der ThyssenKrupp-Aktien in festen Händen liegen.

Daher Ablehnung dieses Beschlussvorschlags seitens der SdK.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Die Vergütungsregelung für Aufsichtsräte mit einem höheren Festanteil und niedrigen variablen Anteilen ist entsprechend der heutigen Aufgabenstellung üblich, so dass in diesem Punkt zugestimmt wird. Insgesamt gibt es eine Senkung der derzeitigen Vergütung.

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)

Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger sind heute üblich; somit wird der Regelung zugestimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.