Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.11.06



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Hauptversammlung der Garant Schuh + Mode AG am 07.11.2006 in Düsseldorf

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des vom Insolvenzverwalter festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der GARANT SCHUH + MODE AG i. I. für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2004 bis 30. November 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2004 bis 30. November 2005

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Vorlage des vom Insolvenzverwalter festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der GARANT SCHUH + MODE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002

keine Abstimmung erforderlich

TOP 3 Vorlage des vom Insolvenzverwalter festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der GARANT SCHUH + MODE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003

keine Abstimmung erforderlich

TOP 4 Vorlage des vom Insolvenzverwalter festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der GARANT SCHUH + MODE AG i. I. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2004 bis 30. November 2004

keine Abstimmung erforderlich

TOP 5 Unterrichtung durch den Insolvenzverwalter über den Stand des Insolvenzverfahrens

keine Abstimmung erforderlich

TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2004 bis 30. November 2004

Vorstand und Aufsichtsrat sind als Insolvenzverursacher nicht zu entlasten.

TOP 7 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2004 bis 30. November 2005

Ja. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zusammen mit dem Insolvenzverwalter (voraussichtlich erfolgreich) an der Restrukturierung und an dem Insolvenzplanverfahren. Eigenkapitalrendite wurde nicht erzielt.

TOP 8 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2004 bis 30. November 2004

Vorstand und Aufsichtsrat sind als Insolvenzverursacher nicht zu entlasten.

TOP 9 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2004 bis 30. November 2005

Ja. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zusammen mit dem Insolvenzverwalter (voraussichtlich erfolgreich) an der Restrukturierung und an dem Insolvenzplanverfahren. Eigenkapitalrendite wurde nicht erzielt.

TOP 10 Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

JA. Neuer Aufsichtsrat ist fachlich geeignet.

TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 4 der Satzung Der derzeitige Wortlaut von § 1 Abs. 3 und 4 der Satzung der Gesellschaft hat sich als missverständlich herausgestellt. Es soll durch eine Satzungsänderung klargestellt werden, dass die Gesellschaft die in § 1 Abs. 3 der Satzung genannten Geschäfte wie in der Vergangenheit auch dann betreiben darf, wenn diese als Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG anzusehen sind. Die Gesellschaft besitzt eine entsprechende bankaufsichtsrechtliche Genehmigung

Ja. Die Beschlussfassung dient zur Klarstellung.

TOP 12 Beschlussfassung über die Einziehung von Aktien

Nein, da Beschluss Gesellschaft stärkt, eigenmächtig zu handeln und neue Investoren möglicherweise einseitig zu bevorzugen. HV-Pflicht für Kapitalmaßnahmen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.