Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.08.06



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Hauptversammlung der Zapf Creation AG am 29.08.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des Berichts über die Nachtragsprüfung des geänderten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 und des geänderten Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003. Vorlage des Berichts über die Nachtragsprüfung des geänderten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 und des geänderten Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts des Vorstandes, des Berichts des Aufsichtsrates, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates über den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005.

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005.

Vorstandsmitglied Angelika Marr kann entlastet werden, da sie für die Bereiche Design und Produktentwicklung zuständig ist. Die Managementfehler und Bilanzfälschungen, die zu der heutigen Misere des Unternehmens führten, wurden nicht im Zuständigkeitsbereich von Frau Marr verursacht.

Die Beschlussfassungen über die weiteren Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2005 tätig waren, wurden von der Tagesordnung genommen und wurden mit dem Hinweis auf die laufenden Untersuchungen vertagt. Hierzu ist anzumerken, dass bereits die heute bekannten Verfehlungen keinesfalls eine Entlastung der betroffenen Vorstände zulassen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.

Die wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats, nämlich die Kontrolle des Vorstandes zum Wohle des Unternehmens, wurde offensichtlich nicht konsequent und umfassend durchgeführt. Der Aufsichtsrat ist deshalb nicht zu entlasten. Die offenkundigen Zerwürfnisse innerhalb des Aufsichtsrats, die in dem vorzeitigen Ausscheiden mehrerer Aufsichtsratsmitglieder gipfelte, haben dem Unternehmen ebenfalls geschadet. Dem Aufsichtsrat kann kein Vertrauen entgegengebracht werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

Die begrenzte Möglichkeit zum Erwerb von eigenen Aktien kann, bei richtiger Anwendung, im Interesse der Gesellschaft und uns Aktionären sein und kann deshalb grundsätzlich befürwortet werden.

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2005

Im Hinblick auf die sehr hohen Anforderungen und die große Verantwortung an die Aufsichtsratstätigkeit bei der Zapf Creation AG ist die Erhöhung der AR-Vergütung zu befürworten.

Wollen wir Aktionäre hoffen, dass die Entscheidungen des Aufsichtsratsrats zumindest künftig immer im Sinne und zum Wohle des Unternehmens und uns Aktionären sein werden.

TOP 6 Änderung von § 22 der Satzung (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Gegen die vorgeschlagene Änderung der Satzung im Sinne des UMAG ist nicht auszusetzen.

TOP 7 Änderung des Geschäftsjahres und Änderung der Satzung Wegen der Saisonalität des Geschäfts hat sich das Geschäftsjahresende am 31. Dezember als unzweckmäßig erwiesen. Es erscheint zweckmäßiger, das Geschäftsjahr am 31. März enden zu lassen.

siehe Anmerkungen zu TOP 6

TOP 8 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.

Während in den vergangenen Jahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH die Abschluss- und Konzernabschlussprüfung der Zapf Creation AG durchführte, wird nun die KPMG als neuer Abschlussprüfer vorgeschlagen.

Wir begrüßen diesen Wechsel im Hinblick auf die erfolgten Bilanzmanipulationen im Unternehmen in den letzten Jahren.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.