Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.08.06



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Hauptversammlung der VIVANCO Gruppe AG am 29. August 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des gemeinsamen Lageberichtes des Vorstandes für die Vivanco Gruppe AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005

Das Jahr stand operativ erheblich unter dem Einfluss des Rekapitalisierungsprojektes zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens. Dieses konnte erst im März 2006 erfolgreich abgeschlossen werden. Unter den gegebenen Umständen hat der Vorstand mit einer Umsatzsteigerung um 10,8% , aber belastet durch Restrukturierungs- und Sondereffekte, passable Arbeit geleistet. Die SdK stimmt daher der Entlastung zu.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

Dem Aufsichtsrat wird die Entlastung seitens der SdK verweigert, da er augenscheinlich zu wenig unternommen hat, um die existenzbedrohende Entwicklung des Unternehmens rechtzeitig und nachhaltig abzuwenden. In einer a.o HV vom 10.5.2006 kam es folgerichtig zur Verlustanzeige der Hälfte des Grundkapitals und Herabsetzung des Grundkapitals und Verabschiedung eines Rekapitalisierungskonzeptes mit einer deutlichen Verringerung des Streubesitzes.

TOP 4 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Grundsätzlich spricht nichts gegen die zur Wahl gestellten 2 Kandidaten für den aus 3 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat. Beide werden jedoch als in Deutschland so seltene Unternehmensberater bezeichnet. Das endgültige Abstimmverhalten wird festgelegt, nachdem beide Kandidaten sich vorgestellt und ihre Qualifikation dargelegt haben.

TOP 5 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 12 hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die SdK unterstützt den Vorschlag, die Bewilligung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung beschließen zu lassen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Bewilligung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats

TOP 5 folgend soll die Hauptversammlung beschließen, dass jedem der 3 Aufsichtsräte eine feste Vergütung von € 37.500 gezahlt wird. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten darüber hinaus einen Funktionszuschlag von € 7.500 bzw. 3.750 = € 127.750 nach bisher € 34.000. Es steht für die SdK außer Frage, dass ein aktiver und kompetenter Aufsichtsrat auch leistungsgerecht und angemessen bezahlt werden muss. Aber, dass dieser Aufsichtsrat, der erst seit dem 14.6.2006 in einer keineswegs gesundeten Firma im Amt ist, gleich in einer der quasi ersten Amtshandlungen in dieser Form an sich selbst denkt, ist fragwürdig. Die SdK enthält sich daher der Stimme.

TOP 7 Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsbezüge nach § 286 Abs. 5 HGB.

Diesem Vorschlag kann grundsätzlich nicht zugestimmt werden, auch wenn es sich nur um eine kleine Gesellschaft und nur um 2 Vorstandsmitglieder handelt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde nicht ohne Grund eingeführt. Sich weiterhin Sonderrechte zu reservieren ist für ein nach Effizienzkriterien geführtes, international tätiges Unternehmen, das zudem noch mehrheitlich bekannten Investoren gehört, unangemessen.

TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.

Der SdK ist nichts bekannt, das gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers AG sprechen würde.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.