Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.08.06



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Hauptversammlung der WCM AG am 08.08.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts für die WCM AG und den WCM-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

- keine Abstimmung -

TOP 2 Anzeige gemäß § 92 Abs. 1 des Aktiengesetzes, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, sowie Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft

- keine Abstimmung -

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

- vorläufig nein: die im Konzernbericht angepriesene Größen \"EBIT\" und \"EBITDA\" beruhen nach meiner Einschätzung auf einer Scheinkonsolidierung, die alles andere als eine Trendwende einleitet.

Wir erinnern uns, dass die wesentliche Beteiligung an den Klöckner-Werke AG im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich negativ war und eine Dividende nur durch die Auflösung \"freier\" Gewinnrücklagen erfolgen konnte und auch nur zu dem Zweck, die Verbindlichkeiten der WCM gegenüber Klöckner abzubauen. Dies führt aber dazu, dass über den Abbau dieser \"Unternehmensrücklage\" auch der Unternehmenswert der Klöckner-AG und damit auch der Beteiligungswert von WCM an Klöckner gesunken sein dürfte.

Sieht man sich den Jahresabschluss der WCM AG an, so fällt auf, dass die wesentlichen Ergebnisbeiträge nicht aus dem für eine Holding typischen Beteiligungsergebnis erzielt werden, sondern aus den sonstigen betrieblichen Erträgen, die nach der Darstellung im Geschäftsbericht überwiegend Einmaleffekte darstellen.

Selbst wenn man die sonstigen betrieblichen Erträge gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Rahmen einer Szenariorechnung \"saldiert\" bleibt immer noch ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von ca. – 1 Mio. €.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

- vorläufig nein, vgl. im Wesentlichen die Ausführungen zu TOP 3.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.

- nein, es ist an der Zeit ein neues Unternehmen zu beauftragen, insbesondere da der Abschlussprüfer im Jahre 2004 wohl keinerlei Einwände gegen die Bewertung der \"verkaufen/ausgegliederten\" Beteiligung der WCM an der Klöckner-Werke AG zu 18,00 €/Aktie hatte, was deutlich über dem Börsenkurs lag.

TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats.

Differenziert: Buchalik: vorbehaltlich dem Eindruck seiner Vorstellung

Ehlerding: nein

Geitner: nein

Melchior und Laufs: unentschieden

Pluta: nein

TOP 7 Änderung von Abschnitt V (Hauptversammlung) §§ 13 und 14 (Einberufung und Ort bzw. Teilnahmeberechtigung und Hinterlegung der Aktien)

- § 13: ja

- § 14: nein: warum sollte man sich anmelden müssen; dies beschränkt die Eigentumsrechte, insbesondere das Recht auf spontane Teilnahme übermäßig und vereitelt auch den teilweise notwendigen Überraschungseffekt, um die verbliebenen Aktionärsrechte effektiv wahrnehmen zu können. Diese weitere Einschränkung ist umso weniger einzusehen als auch das Aktiengesetz – anders als andere Voraussetzungen – eine Anmeldung nicht als zwingend notwendig erachtet.

TOP 8 Ergänzung von Abschnitt V (Hauptversammlung) § 15 (Stimmrecht und Leitung) um einen Absatz 6

- nein, da eine solche Regelung nicht erforderlich ist. Missbräuche, die sich allzu oft gar nicht als Missbrauch, sondern als Unbequemlichkeit für die Verwaltung herausstellen, können auch ohnedies bereits bekämpft werden.

Von einer auf offenen und ehrlichen Dialog mit ihren Aktionären ausgerichteten Verwaltung hätte man einen den Aktionäre vorzulegenden Geschäftsordnungsentwurf zur Regelung dieses Themenkomplexes erwarten können, dürfen und müssen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.