Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.08.06



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Hauptversammlung der GBH Grundstücks- und Baugesellschaft AG am 15. August 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2005, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung - wenn auch die Dividende in Anbetracht des stolzen Konzerngewinns wieder zu mager ausgefallen ist.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Der Vorstand hat in 2005 wiederum hervorragende Arbeit geleistet, das Unternehmen weiter nach vorne gebracht und den Unternehmenswert ganz gewaltig gesteigert – daher Zustimmung zur Vorstandsentlastung.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Antrag auf Einzelentlastung. Keine Entlastung für die Herren Schad, Bögerl, Brünner und Ilg. Offensichtlich hinter den Kulissen laufende Veräußerungsabsichten der Anteil der Großaktionäre Voith, Stadt Heidenheim und Kreissparkasse Heidenheim an einer private equity Gesellschaft werden zwar nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert.

Hier droht Ungemach! Denn ein Einstieg würde dieses Vorzeigeunternehmen kaputt machen!

Der AR-Vorsitzende hatte darüber hinaus zugesagt, die auch selbst eingestandene völlig überzogene Regelung der Vergütung des Aufsichtsrates entsprechend zu überarbeiten, was nicht geschehen ist.

Die seit 30.04.2005 vakante weitere - zweite - Vorstandsposition ist trotz entsprechender Zusage bis dato nicht besetzt worden.

Keine Zustimmung zu TOP 4.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und über deren Verwendung.

Fortschreibung der im Vorjahr erteilten Ermächtigung, durch die – nach Übernahme von Aktien eines Großaktionärs – der free float kursschonend vergrößert wurde – daher Zustimmung.

TOP 6: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Diesen Anforderungen darf sich auch die GBH AG nicht entziehen – daher keine Zustimmung zu TOP 6.

TOP 7: Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1) Erneuerung und Anhebung der durch die Hauptversammlung vom 10.07.2001 auf 5 Jahre erteilten Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft.

2) Änderung von § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 1 bis 3 und § 13 der Satzung Das am 01. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) hat unter anderem einige Vorschriften des Aktiengesetzes über die Hauptversammlung geändert. Die Änderungen betreffen die Frist zur Einberufung der Hauptversammlung, die Teilnahmevoraussetzungen sowie das Frage- und Rederecht der Aktionäre.

Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.

TOP 8: Wahl des Abschlussprüfers

Der Wahl der GdW Revision AG, Berlin wird zugestimmt, sofern die Unabhängigkeitserklärung gem. DCGK, Ziff. 7.2.1 vorliegt.

TOP 9: Beschlussfassung über die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Otmar M. Weigele

Der Antrag auf Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Otmar M. Weigele, ehemals Großaktionärsvertreter der Kreissparkasse Biberach durch den Großaktionär Voith Undecimus Verwaltungs GmbH ist zumindest ungewöhnlich, weil auch nicht begründet worden. Hier besteht dringender Klärungsbedarf.

TOP 10: Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ein Wahlvorschlag für die Aufsichtsratswahl wurde vorab nicht unterbreitet. Dies ist schlechter Stil und gegenüber den Aktionären, die nicht persönlich erscheinen können und sich vertreten lassen, schlicht unanständig – daher keine Zustimmung zu TOP 10.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.