Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.08.06



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Hauptversammlung der Behrens AG am 10. August 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Joh. Friedrich Behrens AG zum 31. Dezember 2005 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005.

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung zur 10 Cent Dividende.

TOP 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

NEIN Am 15.12.2005 hat der Vorstand eine Gewinnwarnung per AdHoc gemeldet und mitgeteilt, dass keine Dividende für das Geschäftsjahr 2005 gezahlt wird. Nachdem die für den 27.06.06 vorgesehene HV kurzerhand verschoben und auf den 10.08.06 neu angesetzt worden ist, wurde vermeldet, dass Alleinvorstand Herr Fischer-Zernin die Behrens Anteile der insolventen VDN übernommen hat. Trotz Gewinnwarnung ist nun doch eine Dividendenzahlung von 10 Cent vorgesehen. Hier scheinen Eigeninteressen des Alleinvorstandes und Großaktionärs Vorrang zu haben.

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

NEIN Dem Aufsichtsrat wird die Entlastung nicht erteilt. Der Aufsichtsrat setzte sich überwiegend aus leitenden Personen der Behrens-Muttergesellschaft VDN zusammen, und hat in der Vergangenheit vorrangig die Interessen von VDN statt der von Behrens AG vertreten.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die Wahl von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6: Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung

Hinsichtlich Ort und Einberufung sowie Teilnahme an der Hauptversammlung – Zustimmung. Es handelt sich hier um einen normalen UMAG Beschluss hinsichtlich der Ladung.

Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abzulehnen.

TOP 7: Beschlussfassung über Angaben zur Vorstandsvergütung

NEIN Dem Vorschlag der Verwaltung kann nicht zugestimmt werden, da keine Verletzung der Privatsphäre erkennbar ist. Als Alleinvorstand und bestimmender Großaktionär muss für die Aktionäre eine transparente Offenlegung der Vorstandsvergütungen gewährleistet sein, um eine mögliche Willkür bei der Vergütungshöhe ausschließen zu können.

TOP 8: Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das Abstimmungsverhalten wird abhängig gemacht von der Vorstellung der Kandidaten auf der Hauptversammlung.

TOP 9: Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung eigener Aktien

NEIN Diesem Vorratsbeschluss kann nicht zugestimmt werden, da 1. die Aktionäre vom Bezugsrecht ausgeschlossen werden, 2. TOP 9 beinhaltet u.a. „Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands“ und „Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen“ Am 22.06.2006 haben Alleinvorstand Tobias Fischer-Zernin, seine Frau Suzanne Fischer-Zernin über dessen Unternehmen Ole Hoop 24, 22587 Hamburg 65,16% der Behrens AG-Aktien übernommen. Alleinvorstand Fischer-Zernin ist zur Abgabe eines gesetzlichen Pflichtangebotes an die Aktionäre verpflichtet. Ein Interessenskonflikt aufgrund der Tatsache, dass Herr Fischer-Zernin gleichzeitig Alleinvorstand und Großaktionär ist, kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass dieser Vorratsbeschluss zum Zwecke von Eigeninteressen des Großaktionärs genutzt werden könnte, die am Ende auf ein Squeeze Out hinausläuft, bei dem möglicherweise die restlichen Aktionäre finanziellen Nachteil erleiden könnten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.