Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.07.06



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Hauptversammlung der Albis Leasing AG am 20.07.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Albis Leasing AG, des Konzernabschlusses, des Lageberichts der Albis Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je Stückaktie = € 1.226.204,16 und Vortrag von € 41.162.964,81 auf neue Rechnung wird zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005

Da sich wesentliche Kennzahlen verschlechtert haben und eine Reihe von Entscheidungen in dem ohnehin nicht sehr transparenten Konzerngebilde nicht nachvollziehbar sind, enthält sich die SdK zunächst der Stimme. Wir machen aber unser endgültiges Abstimmungsverhalten abhängig von den Antworten auf unsere Fragen, die wir auf der Hauptversammlung stellen werden.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

Die SdK enthält sich, da der Aufsichtsrat für die nicht ermutigende Entwicklung in 2005 mitverantwortlich ist. Hier zeigt sich, dass die enge Verflechtung, zumindest des Aufsichtsratsvorsitzenden, durch Aufsichtsratsvorsitz beziehungsweise stellv. Vorsitz bei wichtigen Konzerngesellschaften keine optimale Lösung ist. Unser endgültiges Abstimmungsverhalten ist dabei ebenfalls abhängig von den Antworten auf unsere Fragen zur AR-Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung zum Vorschlag, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zu wählen. Der SdK sind keine Gründe bekannt, die gegen diese Wahl sprechen.

TOP 6: Beschlussfassung über den Verzicht auf eine Offenlegung der Vorstandsbezüge

Verweigerung der Offenlegung ist in der heutigen Zeit für ein modernes, nach Effizienzkriterien geführtes Unternehmen unverständlich und nicht nachvollziehbar. Derartige Anträge tragen auch nicht dazu bei, das bestehende Transparenzdefizit bei Albis Leasing AG abzubauen. Die SdK stimmt gegen den Antrag.

TOP 7: Beschlussfassung über die Übernahme von Beteiligungen von OWL-Anlegern

Die Zustimmung wird verweigert, da unklar ist, welche Verluste, Risiken und Chancen mit der Übernahme der OWL-Beteiligungen für die Albis Leasing AG verbunden sind. Es scheint, dass dies auch mehr eine Angelegenheit der juristisch selbständigen Finanzhaus Rothmann AG ist. Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung eine Anzahl von Fragen zu dem Thema zu beantworten haben.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.