Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.07.06



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Hauptversammlung der TERREX Handels-Aktiengesellschaft am 18. Juli 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts der TERREX Handels-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Nein. Der erzielte Konzernjahresüberschuss sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der TERREX-Konzern 2005 ökonomisch unbefriedigend entwickelt hat. Die Umsätze im Konzern waren rückläufig und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war anhaltend negativ, was einen Anstieg der kurzfristigen Bankverbindlichkeiten mit sich brachte. Bis auf die EINS ZWEI DREI Geschenkideen GmbH entwickelten sich die AG und ihre Tochtergesellschaften (insbesondere die KRASA Import & Export GmbH) wenig ansprechend, was 2005 auch zu erheblichen Wertberichtigungen in der AG-Bilanz und in 2006 zur o. g. Verlustanzeige führte. Des Weiteren ist die IR des Konzerns nur rudimentär entwickelt.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Enthaltung. Der Aufsichtsrat hat, analog zum Vorstand, die ökonomische Entwicklung 2005 mit zu verantworten. Allerdings wurden in 2005/2006 personelle, organisatorische und strategische Schritte zur Sanierung der AG resp. des Konzerns eingeleitet, die in die richtige Richtung gehen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Ja. Gegen eine Bestellung der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.

TOP 6: Wahlen zum Aufsichtsrat

Ja. Gegen eine Wiederwahl von Herrn Rainer Schürmann bestehen keine Einwände, da der bestehende Aufsichtsrat sich letztlich als handlungsfähig erwiesen hat.

TOP 7: Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Umsetzung des UMAG

Nein. Während die TOP 7a und 7b aus Sicht der SdK unproblematisch sind, ist die Beschlussfassung zur Rede- und Fragerechtsbeschränkung der Aktionäre (TOP 7c) nicht zwingend und damit unnötig. Hinzu kommt, dass nach Auffassung der SdK dem Versammlungsleiter bereits jetzt ein ausreichendes Instrumentarium zur ordnungsgemäßen Leitung der Hauptversammlung zur Verfügung steht.

TOP 8: Beschlussfassung zur Änderung von § 11 Abs. 2 unter Aufhebung von § 11 Abs. 3 der Satzung

Ja. Diese Satzungsänderungen sind sinnvoll.

TOP 9: Beschlussfassung zur Änderung von § 10 Abs. 2 der Satzung

Ja. Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung der bestehenden Satzungsbestimmungen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.