Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.07.06



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Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 19.7.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 nebst Berichten des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung zu einer um 15% erhöhten Dividende.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Bei einem um knapp 35,5% ausgeweiteten Umsatz, der durch die Einbeziehung neuer, meist sanierungsbedürftiger Krankenhäuser generiert wurde, ist eine Steigerung des Gewinns gelungen. Damit hat der Vorstand seine Prognosen leicht übertroffen. Entlastung ist angezeigt.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Auch die Entlastung des AR ist gerechtfertigt, da er offensichtlich erfolgreich die Entwicklung des Unternehmens zum größten börsennotierten Klinik-Konzern strategisch und kontrollierend begleitet hat.

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl von PwC als Abschlussprüfer.

TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die erneute Ermächtigung zum Aktienrückkauf mit den üblichen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten erscheint nicht unbedingt zwingend geboten, da die öff. Hand als Krankenhausverkäufer kaum mit Aktien bezahlt werden kann. Trotzdem kann zugestimmt werden.

TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (Teilnahmerecht)

Die Satzungsänderungen bzgl. Teilnahme und Anmeldung (gem. UMAG) sind sinnvoll.

TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung von § 12 a der Satzung (Sitzungen, Beschlüsse, Geschäftsordnung, Ausschüsse)

Diese Satzungsänderungen sollen die Funktionsweise des AR verbessern, daher sind sie zu befürworten

TOP 9: Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Büro des Aufsichtsratsvorsitzenden, Aufsichtsratsvergütung)

Diese Satzungsänderung, in der vor allem eine Strukturveränderung in der AR-Vergütung vorgesehen ist, soll die Motivation zur Teilnahme an AR-Sitzungen verstärken – originell und gut.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.