Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.06.06



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Hauptversammlung der GfK AG am 29.06.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Obwohl nur 23% des Gewinnes ausgeschüttet werden ist dem Gewinnvorschlag zuzustimmen, da der durchgeführte und noch vorgesehene Erwerb von Beteiligungen nicht nur durch Fremdkapital finanziert werden kann.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Die wichtigsten Kennzahlen weisen darauf hin, dass der Vorstand gut gearbeitet hat - daher Zustimmung.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollfunktion –soweit nachvollziehbar- wahrgenommen und kann entlastet werden.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Der Wahl der KPMG zum Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.

TOP 6: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Wird zugestimmt, da sie, bis auf einen Bewerber, der unternehmerisch tätig ist, schon bisher erfolgreich AR-Mitglieder der GfK waren.

TOP 7: Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals II zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2004

Wird zugestimmt, da es zu Motivation der Führungskräfte verwendet wird.

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zustimmung, da die bisherige Ermächtigung ausläuft und die geplante Verwendung der Aktien überzeugend ist.

TOP 9: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der GfK AG und der GPI Kommunikationsforschung Gesellschaft für Pharma- Informationssysteme mbH

Ist für die GfK nicht nachteilig. Die Anteile sind schon zu 100% bei der GfK – daher Zustimmung.

TOP 10: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 17 (Einberufung der Hauptversammlung ) und § 18 (Teilnahmerecht

Zustimmung, da es sich hier um einen normalen UMAG Beschluss hinsichtlich der Ladung handelt.

TOP 11: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung Durch das am 1. November in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG wurden u. a. die Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung geändert. Nach dem neuen § 131 Abs. 2 AktG kann der Versammlungsleiter in der Satzung zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden

Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.