Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.06



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Hauptversammlung der H & R WASAG AG am 28.06.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2005

Zustimmung, warum die Dividende aber mit 0,30 € unverändert verbleibt -bei stark angestiegenem Ergebnis- muss auf der Hauptversammlung hinterfragt werden.

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

siehe TOP 4

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Trotz stark gestiegener Rohstoffkosten konnte das Ergebnis stark gesteigert werden – daher Zustimmung zur Entlastung Aufsichtsrat und Vorstand.

TOP 5: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Solange keine Dividendenanhebung erfolgt -trotz steigender Ergebnisse- wird das Kapital für die Expansion benötigt und steht nicht für Aktienrückkaufe zur Verfügung – daher Ablehnung der Beschlussfassung.

TOP 6: Beschränkung des Frage- und Rederechts (Satzungsänderung

Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.

TOP 7: Aufhebung eines bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals für die Ausgabe von Belegschaftsaktien (Satzungsänderung)

Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

TOP 8: Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen; Schaffung eines Bedingten Kapitals (Satzungsänderung)

Der zu genehmigende Betrag von € 7,5 Mio. entspricht bis zu 15 % des heutigen Kapitals. Die Aktionäre sollten diesbezüglich keine Blanko-Genehmigungen erteilen – daher Ablehnung der Beschlussfasusng.

TOP 9: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die Wahl von Susat & Partner als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.