Hauptversammlung der NorCom Information Technology AG am 28. Juni 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 der NorCom Information Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die NorCom Information Technology AG und den NorCom-Konzern für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Dem Vortrag des Konzernbilanzgewinns, der nur knapp 1 Mio. € ausmacht, auf neue Rechnung wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der 3-köpfige Aufsichtsrat hat für ein (?) Aufsichtsratsmitglied unzulässigerweise ein Beratungsmandat gegen Entgelt erteilt – das Honorar ist zurückzufordern; daher keine Zustimmung.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung nur, sofern die Unabhängigkeitserklärung gem. dem Deutschen Corporate Governance Kodes Ziffer 7.2.1 vorliegt.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 3 und § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung
Satzungsänderungen im Zusammenhang mit dem UMAG hinsichtlich Anmeldung und Teilnahme; Zustimmung.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 Abs. 4 der Satzung
Die mögliche Einschränkung des Rede- und Fragerechts kann nicht hingenommen werden – daher keine Zustimmung.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Erneuerung des Beschlusses ex 2005 – von dem bisher noch kein Gebraucht gemacht wurde.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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