Hauptversammlung der Wüstenrot und Württembergische AG am 14.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Dividendenausschüttung beträgt fast 50 % vom Ergebnis – daher Zustimmung.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für des Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat Umsatz und Ergebnis gesteigert – daher Zustimmung zur Entlastung.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen und kann daher entlastet werden.
TOP 5:
Beschlussfassung zur Änderung von § 15 (Einberufung) der Satzung
Zustimmung. Dieser Beschluss ist akzeptabel und vertretbar.
TOP 6:
Beschlussfassung zur Änderung von § 17 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung.
Durch das UMAG ist ferner in § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG die Möglichkeit geschaffen worden, in der Satzung den Vorsitzenden der Hauptversammlung zur angemessenen zeitlichen Einschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre zu ermächtigen.
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht .
TOP 7:
Beschlussfassung zur Änderung von § 11 (Geschäftsordnung und Ausschüsse) und § 13 (Vergütung) der Satzung
Der Beschlussfassung wird zugestimmt.
TOP 8:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Herren Christian Brand und Joachim Schielke sind in mehr als 5 Aufsichtsräten. Dies entspricht nicht der Regelung des Corporate Governance Kodex – daher keine Zustimmung.
TOP 9:
Unterbleiben der individualisierten Offenlegung von Vorstandsvergütungen
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist einer der Forderungen des Deutschen Corporte Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation – daher werden wir der Beschlussfassung nicht zustimmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|