Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.06



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Hauptversammlung der Salzgitter AG am 08. Juni 2006 in Braunschweig Voraussichtliches Abstimmverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter AG und des Konzernabschlusses zum 31.12.2005 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich

Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Es ist ein Jahresüberschuss von 842 Mio. € erwirtschaftet worden. Das ist ein Rekordergebnis . Davon sind aber 779 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden, während nur 64.5 Mio. € als Bilanzgewinn ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der eigenen Aktien von knapp 10% kommt es daher nur zu einer Ausschüttung von 7% des Jahresüberschuss an die Aktionäre. Diese außerordentlich geringe Ausschüttungsquote ist im Geschäftbericht nicht begründet. Es ist kaum damit zu rechnen, dass das in der Hauptversammlung befriedigend nachgeholt werden kann. Daher wird die SdK nicht für den Gewinnverwendungsvorschlag der Verwaltung stimmen.

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Das Rekordergebnis ist einerseits Folge der außerordentlich guten Stahlkonjunktur, anderseits aber auch der guten Arbeit des Vorstandes. Dazu gehört auch die im letzten Jahr in einer a.o. HV beschlossene Gesellschaftsstruktur. Trotz der unzureichenden Gewinnverteilung wird daher für die Entlastung gestimmt.

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre ist ebenfalls die unzureichende Gewinnverteilung anzulasten. Aufgrund des hervorragenden Geschäftsjahrs 2005 und mangels sonstiger Kritikpunkte wird für seine Entlastung gestimmt.

Top 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die vorgeschlagene Wiederwahl von PwC als Abschlussprüfer für 2006 besteht kein Bedenken.

Top 6 : Ermächtigung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Einziehung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Der vorgeschlagenen Ermächtigung wird zugestimmt. Die Gesellschaft hält derzeit knapp 10 % der Aktien. Um die gebotene unternehmerische Flexibilität zu erhalten, ist es erforderlich, die gleichlautende Ermächtigung der HV 2005, die im November 2006 ausläuft, neu zu beschliessen. Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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