Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.06



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Hauptversammlung der Gelsenwasser AG am 24.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Jahresabschluss 2005 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2005, des gebilligten Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2005, des zusammengefassten Lageberichts der GELSENWASSER AG und des GELSENWASSER-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Der Vorstand hat gut gearbeitet. Gewinn und Umsatz konnten gesteigert werden. Die Aktionäre haben davon allerdings keinen Nutzen, da sie seit 2005 nur eine Garantie-Dividende von 17,74 Euro erhalten.

TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Die Effizienz der konstruktiven Arbeit des AR findet in der positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens ihren Ausdruck.

TOP 4: Wahlen zum Aufsichtsrat und Bekanntgabe des Kandidatenvorschlags für den Aufsichtsratsvorsitz

Den Vorschlägen wird mit etwas Unbehagen zugestimmt, da ein Großteil der Kandidaten selbst aus Energieunternehmen kommen bzw. teilweise Spitzenämter bei den Kommunen innehaben. Grundsätzlich ist die Frage, ob Aufsichtsräte mit diesem Hintergrund geeignete Vertreter der Aktionäre sein können.

TOP 5: Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Drittelbeteiligungsgesetz und zur Erleichterung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen

Zustimmung erfolgt, weil die Aktionäre nur indirekt davon betroffen sind und die Satzungsänderung nicht zum Nachteil der Anleger ist.

TOP 6: Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung

Die Satzung wird den neuen rechtlichen Vorgaben (UMAG, § 19 und § 20) angepasst.

TOP 7: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken

Die Einschränkung des Rede- und Fragerechts auf der HV kann nicht hingenommen werden, da dem Aktionär durch die dann ermöglichte rigorose Anwendung wichtige Informationen vorenthalten werden könnte. In kritischen Situationen kann schon heute der Versammlungsleiter einschreiten, um einen geordneten Fortgang sicherzustellen.

TOP 8: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Da es keine Beanstandung gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfers, die PricewaterhouseCoopers AG, Düsseldorf, gibt, kann eine Zustimmung erfolgen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.