Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.06



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Hauptversammlung der Jagenberg AG am 26.05.2006 (Stammaktionäre)

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des geb. Konzernab. , des Lageberichtes d. Konzernlageberichtes und des Berichtes des AR für 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für 2005 . VS und AR schlagen vor, den Bilanzverlust der Jagenberg AG in Höhe v. 5,4 Mio € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für 2005

Der Vorstand hat ordentlich gearbeitet. Zustimmung zur Entlastung des Vorstands.

TOP 4: Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 des HGB in den AG und Konzernabschlüssen der Jahre 2006 bis 2010.

SdK stimmt mit nein. Begründung: Die vorgenannten §§ regeln die Pflichtangaben im Anhang des Jahresabschlusses der AG und des Konzerns. Seitens der Gesetzgebung ist gerade eine höhere Transparenz durch detaillierte Angaben des Vorstands realisiert worden. Dazu passt es in keiner Weise, das hier genau das Gegenteil beschlossen werden soll.

TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des AR für 2005.

Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen. Daher stimmen wir der Entlastung zu.

TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens ( § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung)

Zustimmung zur Beschlussfassung.

TOP 7: Beschlussfassung der HV sowie Sonderbeschluss der Stammaktionäre über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien durch die Aufhebung des Vorzugs sowie die sich hieraus ergebenden Änderungen der Satzung.

SdK stimmt mit nein. Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung hat offensichtlich den Hintergrund, das in § 27 der Satzung verankerte Recht der Vorzugsaktionäre auf die Vorzugsdividende von 0,21 € aus dem Bilanzgewinn abzuschaffen. Diese Dividende ist in den Folgejahren nachzuzahlen, wenn in einem Geschäftsjahr der Bilanzgewinn nicht zur Dividendenzahlung ausreicht. Gerade dies wäre hier für die Vorzugsaktionäre gegeben, der Nachzahlungsanspruch würde in Folge der Umwandlung untergehen.

TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung von Vorschriften aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts ( UMAG), hier Änderung der Satzung § 20 Abs. 2 bez. Rede- und Fragerecht der Aktionäre

Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.

TOP 9: Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen. Geändert werden u.a. § 5 der Satzung.

SdK stimmt mit nein. Begründung: steht im Zusammenhang mit der Abschaffung der Vorzugsaktien, was von uns abgelehnt wird.

Geändert werden soll u.a. § 26 Abs 1 der Satzung

SdK stimmt mit nein. Begründung: Die Satzung sieht bisher vor, dass auch mehr als die Hälfte in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden, bis die Hälfte des Grundkapitals erreicht ist, soweit der verbleibende Betrag zur Ausschüttung einer Dividende von 8% auf das Grundkapital ausreicht.

Die Neufassung des vorgenannten § der Satzung stellt eine eindeutige Benachteiligung der Aktionäre dar. Hiernach können AR und VS die Gewinnrücklagen über 50% zu dotieren ohne dass die Aktionäre mit der Mindestdividende bedacht werden.

Geändert werden soll u. a. § 27 Abs 1 der Satzung, hier insb. Sachausschüttung

SdK stimmt mit nein. Begründung. Es ist nicht einleuchtend , wie bei einer Gruppe, die sich mit der Herstellung von Maschinen befasst, eine Sachausschüttung funktionieren soll. Offensichtlich ist auch dieser Beschluss, wie viele andere alleine auf den Großaktionär ausgerichtet.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

Tagesordnung der 89. HV der Jagenberg AG am 26.5.06 Vorzugsaktionäre

Abstimmungsverhalten der SdK

TOP 1 Bekanntgabe des Beschlusses der 89. HV der Jagenberg AG sowie des Sonderbeschlusses der Stammaktionäre zu Pkt 7 der Tagesordnung über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien durch die Aufhebung des Vorzugs sowie die hieraus sich ergebende Änderungen der Satzung.

TOP 2 Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu Pkt 7.1. über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien.

SdK stimmt mit nein. Begründung siehe Pkt 7 der HV der Stammaktionäre



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.