Hauptversammlung der Schwarz Pharma AG am 10.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses 2005 und des Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
JA. Trotz des operativem Verlusts wird eine kleine Dividende von 0,20 € gezahlt im Vorgriff der ab 2007 zu erwartenden Gewinne.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung zur Entlastung des Vorstands, da er die erfolgreiche Firmenstrategie mitgetragen hat.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung zur Entlastung des Aufsichtsrats, da er die erfolgreiche Firmenstrategie mitgetragen hat.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl des Abschlussprüfers kann zugestimmt werden.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Aufhebung der am 11. Mai 2005 erteilten Ermächtigung
Enthaltung, da kein genauer Grund angegeben wird.
TOP 7:
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals, Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und des bisherigen dafür geschaffenen bedingten Kapitals und Satzungsänderung
NEIN zur Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel und oder Optionsschuldverschreibungen.
Das Aktienrecht sieht in § 186 Abs. 3 die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er bei Wandelschuldverschreibungen aber gerade nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung nachkaufen, ohne dass er jedoch den Aktienkurs zum Wandlungszeitpunkt kennt.
TOP 8:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Wahlen von 2 Aufsichtsratsmitgliedern: Zustimmung, da keine Gründe dagegen sprechen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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