Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.06



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Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 03. Mai 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 2 (Verwendung Bilanzgewinn)

JA. Die Erhöhung der Dividende sichert – allerdings im Zusammenwirken mit dem enttäuschenden Kursverlauf – eine hohe Dividendenrendite und signalisiert dem Kapitalmarkt, dass man seine Renditeansprüche ernst nimmt.

TOP 3 (Entlastung Vorstand)

JA. Der Vorstand hat die Zauberformel noch nicht gefunden, mit der er der immer bedrohlicher auflaufenden Konkurrenz die Stirn bieten will. Manches, etwa das T-One-Konzept, wirkt noch sehr gebastelt und nicht wirklich durchdacht. Trotzdem: Die Ertragsstärke ist angesichts des Marktumfeldes durchaus beeindruckend, der Ex-Monopolist schafft es offenbar, seine Preiszugeständnisse ohne Panik zu platzieren und die Effizienzprogramme greifen, auch wenn sie häufig alberne Namen tragen. In den nächsten Jahren wird sich der Vorstand mehr einfallen lassen müssen, um der Schleifung seines Infrastrukturmonopols entgegenzutreten und eine echte Wachstumsperspektive plausibel zu machen, für dieses Jahr kann ihm jedoch noch Entlastung erteilt werden. Mögen sich sowohl Triple Play als auch die geplanten Glasfaserverbindungen als echte Goldgruben herausstellen!

TOP 4 (Entlastung Aufsichtsrat)

JA. Der Aufsichtsrat hat die nicht glanzvolle, aber doch gute Arbeit des Vorstandes begleitet und geräuschlos einen geeigneten Nachfolger für den verstorbenen T-Systems-Vorstand gefunden.

TOP 5 (Abschlussprüfer)

JA. Obwohl man auch angesichts von Abwertungsbedürfnissen in der Vergangenheit fragen kann, ob zwei WPs wirklich besser sind als einer. TOP 6 (Erwerb eigener Aktien) JA, wenn auch lustlos. Ein unkreativer Standardpunkt, gegen den sich Opposition im Regelfall nicht lohnt.

TOP 7 (Genehmigtes Kapital zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter)

JA. Die Orientierung von Mitarbeitern auf den Aktienkurs kann im Interesse der Aktionäre sinnvoll sein. Der Verwässerungseffekt im Promillebereich ist verkraftbar.

TOP 8-13 (Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bzw. diverse Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)

JA. Es handelt sich um gesellschaftsrechtliche Optimierungen, die auf der Hauptversammlung zu hinterfragen sind, gegen die aber nichts zu sprechen scheint. TOP 14 (UMAG-Anpassung: Teilnahmevoraussetzungen für Hauptversammlung) JA. Anpassung an die neuen Voraussetzungen vor Teilnahme an einer Hauptversammlung, die in dieser Form unproblematisch ist.

TOP 15-20 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern)

ENTHALTUNG zu TOP 18 (Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann), ansonsten JA. Schon die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorsitzenden eines anderen Teiles der alten Deutschen Bundespost war zwar vielleicht personell, aber ansonsten keine Idealbesetzung. Ein weiterer Kollege von der „Post“ ist unter Corporate-Governance-Aspekten nicht sinnvoll; besser wäre ein nicht mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden konzernverwandter anderer Kandidat. Weil aber auf der anderen Seite Prof. von Schimmelmanns persönliche Qualifikation eine Bereicherung der Aufsichtsratstätigkeit verspricht, enthalten wir uns der Stimme. Ansonsten unangreifbare Nominierungen: Frau Mathäus-Meier und Herr Dr. Mirow für die Großaktionäre, Wiederwahl von Herrn Dr. Grünberg und Herrn Walter und mit Herrn Dr. Döpfner ein guter Nachfolger für Prof. Stolte. Der Streubesitz bleibt zwar außen vor, aber dieser Aspekt führt nicht zu Opposition gegen geeignete Kandidaten, sondern muss in anderem Zusammenhang artikuliert werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.