Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.06



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Hauptversammlung der Linde AG am 04.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Der vorgeschlagenen Dividende von 1,40 € ( Vorjahr: 1,25 €) wird zugestimmt in Anbetracht des gestiegenen Eigenkapitalbedarfs wegen der Akquisition von BOC.

TOP 3 Entlastung des Vorstands

Es wird empfohlen, den Vorstand zu entlasten, weil es ihm gelingt, kontinuierlich Umsatzmargen und Kapitalrenditen zu erhöhen.

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats

Wegen der Mitarbeit an der Umwandlung von Linde in ein reines Gaseunternehmen und dem Wechsel im Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf den internationalen Fachmann Herrn Baumann ist einer Entlastung zuzustimmen. Die Vergütung des AR ist wegen der Anknüpfung des variablen Vergütungsanteils an das kurzfristige Jahresergebnis jedoch nicht funktionsgerecht.

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers

Wir kennen keine Einwendungen gegen die Wahl von KPMG als Abschlussprüfer.

TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Eigenkapitalausstattung von Linde ist eher knapp. Die Akquisition von BOC erfordert eine Kapitalerhöhung. Die Verwendung von Liquidität zum Rückkauf von Eigenkapital ist deshalb wirtschaftlich nicht sinnvoll. Diesem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt.

TOP 7 Änderung der Satzung (Unternehmensgegenstand)

Generell kann man dem Vorschlag zustimmen. Durch die neue Strategie, aus Linde ein reines Gaseunternehmen zu machen, erscheint die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes jedoch überholt.

TOP 8 Änderung der Satzung (Einberufung HV)

Den Änderungen zur Einberufung der HV aufgrund des UMAG kann zugestimmt werden.

TOP 9 Änderung der Satzung (Leitung HV)

Diesem TOP wird nicht zugestimmt, da er eine Reduzierung des grundlegenden Rechts der Aktionäre beinhaltet, Fragen zu stellen. Dieses nur für die HV geltende Recht auch noch zu beschneiden, nur um die Zeitdauer einer HV zu reduzieren, während andererseits der Vorstand das ganze Jahr über beträchtliche Zeit aufwendet, um Fragen institutioneller Investoren zu beantworten, ist eine einseitige Benachteiligung. Auch nach gängigen Recht kann der HV Leiter, Rednern das Wort entziehen, wenn diese nicht zur Tagesordnung reden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.