Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.04.06



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Hauptversammlung der Maihak AG am 28. April 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Maihak AG zum 31. Dezember 2005 sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Bei erhöhten Erlösen hat der Vorstand ein Ergebnis erwirtschaftet, das mit 535 T € hinter den Erwartungen geblieben ist. Die Gründe liegen aber in Sondereffekten infolge der Umstrukturierungen. Es wurde jedoch die Produktivität um 19 % erhöht, und es wurden Neuentwicklungen auf den Markt gebracht. Der Entlastung ist zuzustimmen.

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der AR ist seinen Verpflichtungen sorgfältig nachgekommen. Er hat die Entscheidungen des Vorstandes geprüft und auch von sich aus Entwicklungen angeregt. Seiner Entlastung ist zuzustimmen.

TOP 4: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Die Ernst & Young AG ist seit 2003 als Wirtschaftsprüfer für Maihak tätig. Der Wiederwahl ist zuzustimmen.

TOP 5: Satzungsänderungen

Wir wenden uns grundsätzlich gegen die im UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) vorgesehene Möglichkeit, Rede- und Fragezeitbegrenzungen gegen die Aktionäre auf der Hauptversammlung einzuführen. Während institutionellen Aktionären de facto weitgehende Möglichkeiten zur direkten Erörterung von Fragen mit der Unternehmensführung zur Verfügung stehen, bietet den privaten Aktionären lediglich die jährliche Hauptversammlung diese Gelegenheit. Eine potenzielle Beschneidung dieses elementaren Aktionärsrechtes müssen wir daher ablehnen.

TOP 6: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben

Mit ihren Gegenantrag fordert die SdK auf, gegen das Unterbleiben der individualisierten Offenlegung von Vorstandsvergütungen zu stimmen. Der vorgesehene Beschluss würde die Stärkung der Kontrollrechte der Aktionäre verhindern, die das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen beabsichtigt. Der Antrag ist also abzulehnen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.