Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.04.06



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Hauptversammlung der DaimlerChrysler AG am 12.04.2006 in Berlin

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 (Feststellung Jahresabschluss):

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2 (Verwendung Bilanzgewinn):

JA. Angesichts der anhaltenden Ertragsschwäche wird immerhin die Dividendenkontinuität gewahrt.

TOP 3 (Entlastung Vorstand):

Die SdK wird Einzelentlastung beantragen. Bei einer Einzelentlastung werden wir Prof. Schrempp nicht entlasten, den anderen Vortandsmitgliedern wird Entlastung erteilt.

Herrn Prof. Schrempp ist ein schlechtes Abschlusszeugnis auszustellen. Die Mercedes Car Group schreibt tiefrote Zahlen, und die Sanierung von smart will und will nicht gelingen. Die Kapitalkosten werden in krasser Verfehlung des „Meilenstein-Programmes“ immer noch nicht verdient und die Ertragsstärke und Aktienkursentwicklung müssen den Anschluss an wesentliche Wettbewerber noch finden. Auch dass der ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende durch seinen Abgang den Kurs zu steigern vermochte, kann ihm nicht ernsthaft als Leistung angerechnet werden.

Wird dem Antrag auf Einzelentlastung nicht zugestimmt, stimmt die SdK bei der Entlastung des Gesamtvorstandes aus o.g. Gründen mit NEIN.

TOP 4 (Entlastung Aufsichtsrat):

NEIN. Der Aufsichtsrat um Herr Kopper hat zu lange kritiklos hinter den verhängnisvollen Lieblingsprojekten des Vorstandsvorsitzenden gestanden. Auch wenn zu hoffen ist, dass der neue Kapitän das Ruder herumreißt – für das Geschäftsjahr 2005 kann dem Aufsichtsrat noch keine Entlastung erteilt werden.

TOP 5 (Bestellung Abschlussprüfer):

JA. Im Interesse der Unabhängigkeit von prüfender und geprüfter Gesellschaft halten wir hier eine zu oft wiederholte Bestellung für schädlich. In einem der nächsten Jahre, wenn hoffentlich ansonsten weniger brisante Themen auf der Tagesordnung stehen, werden wir dies durch eine Ablehnung der Bestellung der KPMG thematisieren.

TOP 6 (Ermächtigung Erwerb eigener Aktien):

JA. Diesem Standard-Vorratsbeschluss stimmen wir regelmäßig – wenn auch lustlos – zu.

TOP 7 (Nachwahl von Hrn. Bischoff in den Aufsichtsrat):

JA. Zeitungsmeldungen zufolge soll Herr Bischoff im Jahr 2007 Herrn Kopper im Vorsitz des Aufsichtrates ablösen. Wenn er auch als naher Vertrauter von Herrn Schrempp gilt, sind doch seine Kenntnis des Unternehmens als ehemaliges Vorstandsmitglied und sein Ruf gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Auch unter Corporate-Governance-Gesichtspunkten ist gegen die Bestellung eines zunächst für einen gewissen Zeitraum ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes, das sich jetzt ein Jahr lang in die Aufsichtsratstätigkeit einfindet, nichts zu sagen.

TOP 8 (Möglichkeit der Beschränkung des Rede- und Fragerechtes):

NEIN. Diesen Punkt lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Gerade das Fragerecht gehört zum Kernbereich der Rechtsstellung des Aktionärs. Während institutionellen Aktionären de facto weitgehend Möglichkeiten zur direkten Erörterung von Fragen mit der Unternehmensführung zur Verfügung stehen, bietet den privaten Aktionären lediglich die jährliche Hauptversammlung diese Gelegenheit. Im Interesse einer funktionsfähigen Hauptversammlung bot bereits die bisherige Rechtslage ausreichende Handhabe, Missbrauchsversuchen entgegenzutreten. Eine noch weitere Einschränkung ist nicht erforderlich und ein falsches Signal am Finanzstandort Deutschland.

TOP 9 (Sonderprüfung smart):

JA. Unzählige Fragen auch der SdK zum Thema „smart“ wurden in den vergangenen Hauptversammlungen nur höchst unzureichend beantwortet. Angesichts der bald zehn Jahre währenden Dauer der Malaise ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass sachfremde Gesichtspunkte – wie zum Beispiel die Imagepflege verantwortlicher Vorstandsmitglieder – hier klare, betriebswirtschaftlich eindeutig indizierte Einschnitte im Sinne der Best Practice verhindert haben könnten. Da der Vorstand die in diesem Bereich dringend gebotene Transparenz nicht freiwillig herstellt, mag eine Sonderprüfung helfen, ein klares Bild zu gewinnen.

TOP 10 (Sonderprüfung Maybach):

JA. Begründung siehe TOP 9.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.