Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.03.06



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Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG am 29.03.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2005, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Angesichts einer Verdoppelung der Dividende, wenn auch in Form eines Bonus, kann der Gewinnverwendung zugestimmt werden.

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005

Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/2005 war erfolgreich. Dem Vorstand ist daher für seine Arbeit Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005

Wie dem Vorstand ist auch dem Aufsichtsrat für seine erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.

TOP 5: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

Der Wahl des vorgeschlagenen Prüfers, der KPMG, kann zugestimmt werden.

TOP 6: Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Bis auf ein Mitglied werden alle bisherigen Aufsichtsräte zur Wiederwahl vorgeschlagen. Wir werden dem Wahlvorschlag zustimmen; allerdings werden wir nach den Gründen für die Neuwahl fragen.

TOP 7: Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung

Diesen organisatorischen Klarstellungen kann zugestimmt werden.

TOP 8: Satzungsänderung zur Leitung der Hauptversammlung und zum Frage- und Rederecht der Aktionäre

Wir sehen keine Notwendigkeit eine Einschränkung des Fragerechts in der Satzung zu verankern, weshalb wir diese Satzungsänderung ablehnen.

TOP 9: Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde; neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Unter Berücksichtigung des nach wie vor angesichts von Tagesumsätzen von ca. 15.000 Aktien eher engen Marktes und der Tatsache, dass mehrere kleinere institutionelle Pakete bestehen, so dass die Verwaltung auch Aktienbestände von über 1 % außerbörslich aufkaufen kann, werden wir dem Tagesordnungspunkt zustimmen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.