Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 02.03.06



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Hauptversammlung der techem AG am 02.03.2006 in Frankfurt am Main

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Techem AG nebst Lagebericht und des Konzernabschlusses nebst Lagebericht zum 30. September 2005, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns der Techem AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Techem AG.

Die Aktionäre erhalten erstmals seit dem Börsengang eine Dividende. Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die dreijährige Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr war positiv, der Aktienkurs notiert deutlich über dem Emissionspreis des Jahres 2000 und erstmals seit dem Börsengang wird auch eine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Dem Vorstand ist daher für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Wie dem Vorstand ist auch dem Aufsichtsrat für seine erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Wahl der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschluss- und Konzernprüfer für das Geschäftsjahr 2005/2006 wird zugestimmt.

TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Den Satzungsänderungen hinsichtlich Einberufung, Teilnahme und Übertragung der Hauptversammlung über elektronische Medien kann zugestimmt werden.

TOP 7: Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Techem AG als herrschender und der Techem Energy Services GmbH als beherrschter Gesellschaft

Der Änderung des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der Techem Energy Services GmbH als beherrschtes Unternehmen kann zugestimmt werden.

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Dem Erwerb eigener Aktien bzw. der Ermächtigung zu derartigen Transaktionen kann zugestimmt werden.

TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals III und Satzungsänderung

Hinsichtlich der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld- und Optionsschuldverschreibungen in Verbindung mit der hier zugrundeliegenden Beschlussfassung, die einen Ausschluss des Bezugsrechts für die Aktionäre vorsieht, führt die SdK in einem anderen Fall ein gerichtliches Verfahren. Hier streben wir eine Grundsatzentscheidung an, in der es uns um den Schutz von Verwässerung der Altaktionäre geht. Nach Ansicht der Verwaltung ist der Schutz der Verwässerung dadurch gewährleistet, dass man eine Analogie zur börsenkursnahen Barkapitalerhöhung herstellen kann. Dies halten wir jedoch für falsch und daher lehnen wir die Ermächtigung in dieser Ausgestaltung bis zur grundsätzlichen Klärung des Sachverhaltes ab.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.