Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.02.06



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Hauptversammlung der ARXES Network AG am 21.02.2006 in Köln

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ARXES Network Communication Consulting AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2005, des zusammengefassten Lageberichts für die ARXES Network Communication Consulting AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004/2005.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004/2005.

Trotz ungünstiger Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2004/2005 kann der Vorstand entlastet werden. Es ist nicht zu übersehen, dass sich der Vorstand intensiv um eine Verbesserung der Ertragslage bemüht hat.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004/2005.

Soweit ersichtlich, hat der AR seine Aufgabe gut erfüllt.

TOP 4: Beschlussfassung über Satzungsänderung.

Der Satzungsänderung zur Neuordnung der Geschäftsjahre ist zuzustimmen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006.

Es spricht nichts dagegen, dem Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers PriceWaterhouseCoopers GmbH nicht zu folgen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr.

Das Abstimmungsverhalten von TOP 5 gilt auch für das Rumpfgeschäftsjahr 01.07.2006 bis 31.12.2006.

TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

Dem Erwerb eigener Aktien und deren Einsatz bei zukünftigen Akquisitionen kann wegen der sinnvollen und notwendigen Expansionsstrategie zugestimmt werden. Der Erwerb eigener Aktien bis 10 % entspricht zudem der Gesetzeslage.

TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 22. Dezember 2005 zwischen der ARXES Network Communication Consulting AG und der ARXES Business Services Verwaltungs-GmbH

Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften wird zugestimmt, da er nicht zum Nachteil der Aktionäre ist.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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