Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.12.05



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Hauptversammlung der GlobalWare AG am 21.12.2005 in Frankfurt/Main

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2004, des zusammengefassten Lageberichtes des Vorstandes für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2004.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004

Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 5: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 27. Oktober 2005 zwischen der GROUP Technologies Aktiengesellschaft als übertragender und der GlobalWare Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft .

Die Gesellschaften vermochten nicht darzulegen, welcher Nutzen durch die Verschmelzung entsteht. In den Gutachten der Wirtschaftsprüfer steht zumindest bei zwei Unternehmen, dass die zukünftige Prognose schwer fällt, da die historischen Daten eine sehr begrenzte Aussagekraft besitzen, so dass sie für eine Ableitung der zukünftigen Ergebnisse nur im geringen Maße herangezogen werden können. Demnach befinden sich diese Unternehmen in der Umstrukturierung. Eine solche Umstrukturierung sollte erst abgewartet werden, bevor eine Verschmelzung stattfinden kann, da man andernfalls die Auswirkungen der Umstrukturierungen nicht hinreichend beurteilen kann.

TOP 6: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 27. Oktober 2005 zwischen der GAP AG für GSM Applikationen und Produkte als übertragender und der GlobalWare AG als übernehmender Gesellschaft

Die Gesellschaften vermochten nicht darzulegen, welcher Nutzen durch die Verschmelzung entsteht. In den Gutachten der Wirtschaftsprüfer steht zumindest bei zwei Unternehmen, dass die zukünftige Prognose schwer fällt, da die historischen Daten eine sehr begrenzte Aussagekraft besitzen, so dass sie für eine Ableitung der zukünftigen Ergebnisse nur im geringen Maße herangezogen werden können. Demnach befinden sich diese Unternehmen in der Umstrukturierung. Eine solche Umstrukturierung sollte erst abgewartet werden, bevor eine Verschmelzung stattfinden kann, da man andernfalls die Auswirkungen der Umstrukturierungen nicht hinreichend beurteilen kann.

TOP 7: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals zur Durchführung der Verschmelzung der GROUP Technologies AG.

. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 8: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals zur Durchführung der Verschmelzung der GAP Aktiengesellschaft für GSM Applikationen und Produkte.

. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 9: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 4 Abs. 1 der Satzung).

. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 10: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Firmierung der Gesellschaft.

. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 11: Wahlen zum Aufsichtsrat.

. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 12: Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.

. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.

TOP 13: Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Aktienrechts (UMAG).

Die Einschränkung des Rederechts ist nicht geboten, da der Aktionär einmal im Jahr umfassende Auskunft über sein Unternehmen erhalten können muss.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.