Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.12.05



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Hauptversammlung der Wella AG am 13.12.2005 in Frankfurt/Main

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Wella AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005

Kein Beschluss erforderlich

TOP 2: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Wella AG auf die Procter & Gamble Holding GmbH & Co Operations oHG gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“)

NEIN. Wir lehnen das Herausdrängen der Minderheitsaktionäre ab. Wenn angebracht, werden wir ein Spruchverfahren einleiten

TOP 3: Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Juni 2004 über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Wella AG mit der Procter & Gamble Holding GmbH & Co Operations oHG

NEIN. Die Bestätigung der Beschlüsse zum Beherrschungsvertrag mit P & G ist angesichts der vorgetragenen Anfechtungsgründe abzulehnen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Der Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht kann zugestimmt werden

TOP 5: Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

NEIN. Die AR-Vergütung ist für das von P & G fremdbestimmte Unternehmen zu hoch; außerdem fehlt offenbar ein Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung.

TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers der Wella AG und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

Zustimmung zur Wahl des vorgeschlagenen WP

TOP 7: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Cosmopolitan Cosmetics GmbH, Köln

Zustimmung zum Beherrschungsvertrag mit der Cosmopolitan Cosmetics GmbH

TOP 8: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005

NEIN. Keine Entlastung für den Vorstand, da er sich nur als ausführendes Organ im Interesse des Großaktionärs betätigt.

TOP 9: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005

NEIN. Keine Entlastung für den Aufsichtsrat, der lediglich als Sprachrohr der Großaktionäre fungiert

TOP 10: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

NEIN. Ablehnung der Satzungsänderungen, da in ihnen auch die Einschränkung des Fragerechts vorgesehen ist.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.