Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 17.11.05



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Hauptversammlung der Salzgitter AG am 17.11.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Zustimmung zu dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Salzgitter AG als übertragender Gesellschaft und ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft Salzgitter Mannesmann GmbH als übernehmender Gesellschaft betreffend die Übertragung von Beteiligungen und Wahl des Prüfers der Bilanz der Salzgitter AG zum 30.11.2005 (Schlussbilanz gemäß § 17 Abs. 2 Umwandlungsgesetz
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Die vorgeschlagene Maßnahme ist für die Gesellschaft förderlich.

TOP 2: Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Vorgeschlagen ist ein Kandidat als Vertreter der Anteilseigner und 3 Vertreter der Arbeitnehmer, an deren Vorschlag zur Wahl die Hauptversammlung gebunden ist. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu, dennoch halten wir die diesem Verfahren zugrunde liegende gesetzliche Regelung für unsinnig.

TOP 3: Änderungen der Satzung
Änderung von § 10 der Satzung, neue Ziffer 4, Satz 3 Einschränkung des Frage- und Rederechts wird abgelehnt. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu. Die SdK sieht elementare Aktionärsrechte verletzt und hat einen Gegenantrag gestellt (siehe www.sdk.org)

TOP 4: Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung
Der Vorschlag führt zu deutlich erhöhten Kosten für die Gesellschaft. Keineswegs erkennbar ist, dass damit der 21köpfige Aufsichtsrat in seiner Arbeit effizienter wird. Insbesondere lehnt die SdK eine Erfolgskomponente für Aufsichtsräte ab, wenn diese sich an Dividendenausschüttung orientiert.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.